Seniorenwegweiser für die Stadt Halver

17 Eine unabhängige und kostenlose Pflegeberatung bietet der Märkische Kreis an. Pflege-Infotelefon: 02352 6997777 Weitere Angebote der Pflegeberatung: • Telefonische und persönliche Beratung • Beratung vor Ort in den eigenen vier Wänden • Unterstützung bei der Organisation der Pflege – auch im Akutfall – • Vernetzung der verschiedenen Leistungsanbieter im Bereich Pflege • Hilfe beim Übergang vom Krankenhaus in den häuslichen Bereich • Unterstützung und Begleitung von Angehörigen Ausführliche Informationen enthält der Pflegeatlas. Märkischer Kreis – Pflegeatlas – Der Pflegeatlas ist ein Onlineportal für den Märkischen Kreis, auf dem Sie Angebote für Senioren, pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Interessierte schnell und aktuell finden können. Das Spektrum ist breit gefächert. Neben ambulanten Alltagshilfen, Angebote für Menschen mit Demenz, Palliativversorgung und Tagespflege gibt es auch Wohnangebote für Senioren und Wohngemeinschaften. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.maerkischer-kreis.de/service/ pflegeatlas.php Im Bürgerzentrum in Halver, Mühlenstraße 2, 58553 Halver findet jeden zweiten Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr eine Pflegeberatung statt. Ansprechpartner: J. Biedendorf, Telefon: 02353 966-7126 E-Mail: j.biedendorf@maerkischer-kreis.de EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) Die Lebenshilfe Lüdenscheid e. V. ist der Träger von EUTB. Die Beratungsschwerpunkte sind Psychische Beeinträchtigungen, Lernbehinderung, Kognitive Beeinträchtigungen etc. EUTB – Märkischer Kreis – Lüdenscheid Friedrichstraße 29, 58507 Lüdenscheid Telefon: 02351 6703914 E-Mail: luedenscheid@eutb-mk.de Internet: www.eutb-mk.de Netzwerk Demenz Hemer e. V. Seit über zehn Jahren gibt es den Verein „Netzwerk Demenz Hemer“. Qualifizierte Ehrenamtliche helfen Angehörigen aber auch Dementen selber die täglichen Bedürfnisse zu erfüllen. Sei es mit Gesprächen, Kreativangeboten, Spielen u.v.m. Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzwerk-demenz-hemer.de Ansprechpartnerin: Gudrun Gille, Telefon: 02372 1575 Die folgenden Informationen dienen nur zur Orientierung. Die Antragstellung muss über Ihre zuständige Pflegekasse erfolgen. Pflegebedürftigkeit & Pflegearten Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes sind damit Personen erfasst, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGBXI festgelegten Schwere bestehen. Rund um das Thema Pflege © auremar · adobestock.com

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