Seniorenwegweiser für die Stadt Halver

18 Welche Pflegegrade gibt es und wie bzw. wo kann ich diese beantragen? Es gibt 5 Pflegegrade. Welcher Grad der Pflege vorliegt, wird durch die Pflegekasse im Rahmen einer Begutachtung überprüft. Die Begutachtung findet statt, sobald bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt wird. Diese Überprüfung setzt sich aus sechs Modulen zusammen: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit therapiebedingten Anforderungen und 6. Gestaltung des Arbeitslebens sowie soziale Kontakte. Für jede Kategorie gibt es Punkte. Diese werden am Ende zusammengerechnet und daraus entsteht der Pflegegrad. • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Hier ein Auszug der Pflegearten: Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege findet immer stationär in einem Pflegeheim statt. Diese kann von einem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeit- weise nicht in erforderlichem Umfang geleistet werden kann. So kann beispielsweise der Pflegebedürftige wegen einer vorübergehenden Erkrankung nicht zu Hause gepflegt werden oder die Pflegeperson fällt aus. Wenn es absehbar ist, dass eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden muss, ist es wichtig sich im Vorfeld in einem Pflegeheim zu erkundigen, ob eine Aufnahme für den benötigten Zeitraum möglich ist. Die Kosten werden zwar von der Pflegekasse bezuschusst, aber der Pflegebedürftige muss für die Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen. Sofern das – aufgrund des geringen Einkommens – nicht möglich ist, werden die Kosten ggfls. von der Krankenkasse übernommen. Tagespflege Wenn eine Person zwar zuhause gepflegt wird, aber die Pflegeperson – aus welchen Gründen auch immer – mal nicht pflegen kann, besteht die Möglichkeit, die Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Je nachdem welche Tagespflegeeinrichtung man in Anspruch nimmt, läuft es in der Regel wie folgt ab: Die Senioren werden morgens zuhause abgeholt und abends wieder zurück gebracht. Über den Tag verteilt, gibt es verschiedene Angebote der jeweiligen Einrichtungen. Je nach Interesse kann man gemeinsam Essen, spielen und natürlich Gespräche mit neuen oder alten Bekannten führen. Wer eine Pause braucht, kann sich diskret zurückziehen und ausruhen. Der Besuch einer Tagespflege wird durch die Pflegekassen unterstützt und weitreichend teilfinanziert. Die Einrichtungen beraten Sie gerne. Verhinderungspflege Diese Pflege kann in Anspruch genommen werden, wenn jemand den Pflegegrad 2 besitzt und seit mindestens sechs Monaten von einer Pflegeperson betreut wird. Sollte die Pflegeperson mal die Pflege nicht durchführen können, kann eine andere Person die Pflege übernehmen. Diese wird dann über die Verhinderungspflege bezahlt. Grundsätzlich bieten alle Pflegeheime diese Pflegeart an. Allerdings sollte man sich auch hier im Vorfeld erkundigen, ob für den gewünschten Zeitraum ein freier Platz zur Verfügung steht. Ambulante Pflege Ausgebildete Pflegekräfte besuchen den pflegebedürftigen Menschen in seiner Wohnung und führen bei diesem Besuch alle notwendigen Pflegemaßnahmen durch. Stationäre Pflege Der Betroffene ist in einer speziellen Einrichtung untergebracht und wird dort verpflegt. Hier unterscheidet man zwischen der vollstationären und der teilstationären Pflege. Welche Pflege jemand benötigt, entscheidet der Arzt bzw. der Medizinische Dienst (MD). Rund um das Thema Pflege

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