Altona im Alter neu entdecken

Um im Alter sorgenfrei leben zu können, sollte bereits in jungen Jahren vorgesorgt werden. Dies gilt einerseits in puncto Ansparen von Guthaben, andererseits aber auch in Bezug auf eine entsprechende versicherungs- rechtliche Absicherung. So sollten beispielsweise Spar- guthaben lediglich so hoch angespart werden, dass sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht über den zuläs- sigen Freibetrag hinausgehen. Zudem sollten insbeson- dere die Risiken „Pflegebedürftigkeit“, „Rentenlücke“ und „Finanzierungslücke“ abgedeckt werden. Die Pflegebedürftigkeit kann durch eine Pflegezusatzver- sicherung abgesichert werden. Die Rentenlücke kann aus heutiger Sicht beispielsweise durch eine Riester-Sparan- lage zum Teil abgedeckt werden und die Finanzierungs- lücke (beispielsweise im Falle einer eingetretenen Pfle- gebedürftigkeit) kann durch angespartes Sparguthaben aufgefangen werden. Grundsätzlich lassen sich zudem in der Steuererklärung bestimmte besondere Belastun- gen geltend machen. Auch dadurch kann die finanzielle Belastung gesenkt werden. 5.1 Steuerpflicht, Identifikationsnummer und mehr Auch Rentner unterliegen einer Steuerpflicht auf ihre Einkünfte. Aus diesem Grund benötigen Sie als Rentner auch eine eigene Steueridentifikationsnummer. Diese gibt das Finanzamt aus. Bei nur einer geringen Rente gewährt der Staat jedoch finanzielle Hilfen und Entlas- tungen für betroffene Personen. Menschenmit Behinde- rungen können beispielsweise kostenlosmit demöffent- lichen Personennahverkehr fahren. Daneben gibt es weitere Entlastungen wie beispielsweise eine reduzierte Gebühr für den Telefonanschluss oder der Erlass der Rundfunkgebühren und im Fall eines nur sehr geringen Einkommens, die Aufstockung bis hin zur sogenannten Grundsicherung durch das Sozialamt. Bei Pflegebedürf- tigkeit kann zudem Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Bei einer sehr geringen Rente, kann auch eine Aufstockung durch die Sozialhilfe erfolgen. Sparfüchse aufgepasst:Tarifvergleich lohnt sich! Hinsichtlich der persönlichen Vorsorge dient ein Tarif- Vergleich dazu, bares Geld zu sparen. Dies gilt auch für privat krankenversicherte Personen. Bei einer Beitrags- anpassung sind privat krankenversicherte Personen dazu berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen oder in einen anderen gleichwertigen und günstigeren Tarif zu wechseln. Aber auch in anderen Bereichen lässt sich im Alter viel Geld sparen. Ist beispielsweise der Tarif des Telefonanbieters zu hoch, können Sie durch einen Tarif- Vergleich Geld sparen. Gleiches gilt für den Strom-Tarif. Als chronisch Kranker können Sie bestimmte Entlastun- gen erhalten, wenn die Krankheit als chronische aner- kannt und insofern vom Arzt diagnostiziert wurde. Be- troffenemüssen beispielsweiseweniger Rezeptgebühren entrichten als andere Patienten und zudemgilt auch eine geringere Gebühr bei Klinikaufenthalten. Als chronisch Kranker können Sie bei einer Zuzahlung, die höher als ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkom- mens ist, den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreit werden. Das Alterseinkünftegesetz dient der einkommensteuer- rechtlichen Behandlung von Altersbezügen. Das Gesetz wurde im Rahmen einer Reform, auf Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom6. März 2002, novelliert. Die Grundlage des Gesetzes beziehungsweise die Gesetzesreform basiert darauf, dass die Basisversor- gung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgung steuerfrei gestellt werden. Allerdings gibt es hier zahlreiche Übergangs- fristen. Auch die Riester-Rente und die betriebliche Al- tersvorsorge und private Kapitalanlageprodukte, die der persönlichen Altersvorsorge dienen, sollen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben. Hierbei wird der steuerpflichtige Anteil bis zumJahr 2020 jeweils umzwei Prozent und danach jeweils um einen Prozentpunkt bis zum Jahr 2040 angehoben. 5.2 Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, des Grades der Behin- derung und weiterer gesundheitlicher Merkmale. Dieser Nachweis ist beispielsweise zur Vorlage bei einem Ar- beitgeber, dem Finanzamt, dem Integrationsamt oder auch der Arbeitsagentur erforderlich. Mithilfe dieses Ausweises können Sie die Ihnen zustehenden Rechte nach demSozialgesetzbuch IX sowieNachteilsausgleiche (z. B. Steuervergünstigungen, Kündigungsschutz für Ar- beitnehmer,  Zusatzurlaub für Arbeitnehmer, Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln) in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleich Hier erhalten Sie eine kleine Auswahl an möglichen Nachteilsausgleichen:  Pauschbetrag wegen Behinderung Behinderten, insbesondere schwerbehinderten Men- schen, wird bei der Einkommen- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag wegen der Behinderung ein- geräumt. Außerdemkönnen bei der Steuererklärung über 28 5. Finanzen

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