Altona im Alter neu entdecken
den Pauschbetrag hinaus behinderungsbedingte Auf- wendungen wie Heilbehandlungen oder Krankheits kosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Abzugsbetrag für Kraftfahrzeugbenutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle SchwerbehinderteMenschenmit einer Gehbehinderung (GdB ab 50 und Ausweismerkzeichen „G“) oder einem GdB ab 70 können arbeitstäglich für je eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tat- sächlichen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen. Haushaltsnahe Dienstleistungen Für Aufwendungen für haushaltsnahe Pflege- und Be- treuungsleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichti- gen oder im Haushalt der gepflegten Person erbracht werden, kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 2 EStG berücksichtigt werden. Ermäßigung und Erlass der Kraftfahrzeugsteuer Schwerbehinderte Menschen mit demMerkzeichen „G“ im Ausweis und gehörlose Menschen mit dem Merkzei- chen „GI“ im Ausweis können zwischen der Kraftfahr- zeugsteuerermäßigung von 50 Prozent und der „Frei- fahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln wählen. Die völ- lige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben der „Frei- fahrt“ beansprucht werden. Die behinderten Menschen, die das Merkzeichen „H“, „aG“ oder „BI“ im Ausweis haben, können beim Finanzamt die Kraftfahrzeugsteuer- befreiung beantragen. Parkausweis Behinderte Menschen können einen Parkausweis bean- tragen, welcher sie zumParken in bestimmten eigentlich unzulässigen Gebieten zum Parken berechtigt. Behindertentoiletten Der CBF verschickt auf Nachweis einen Zentralschlüssel für die Nutzung der mit dem Rollstuhlfahrersymbol ge- kennzeichneten Behindertentoiletten an Autobahnrast- plätzen, -raststätten und -tankstellen in Deutschland und im europäischen Ausland. öffentlicher Personenverkehr – Freifahrt Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung und Einschränkung unentgeltlich oder auch vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Die Liste dieser Vergünstigungen und Möglichkeiten lie- ße sich lange fortführen. Um detaillierte Informationen zum Nachteilsausgleich zu erhalten, werfen Sie bitte ei- nen Blick in die Broschüre „Nachteilsausgleiche“ der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. 29 5. Finanzen Info Beantragung: Für die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehin- dertenausweises (gebührenfrei) ist das Versorgungs- amt Hamburg zuständig: Zur Beantragung eines Schwerbehindertenauswei- ses werden folgende Unterlagen benötigt: Antragsformular (den Link erhalten Sie auf www.hamburg.de) Das Formular kann per Post, E-Mail oder Fax an die Behörde gesandt werden. Ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Behörde fürArbeit, Soziales, Familie und Integration Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg Telefon: 040 428280 (telefonischer HamburgService) E-Mail: versorgungsamt@basfi.hamburg.de © WavebreakMediaMicro · adobestock.com
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