Altona im Alter neu entdecken

den Pauschbetrag hinaus behinderungsbedingte Auf- wendungen wie Heilbehandlungen oder Krankheits­ kosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.  Abzugsbetrag für Kraftfahrzeugbenutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle SchwerbehinderteMenschenmit einer Gehbehinderung (GdB ab 50 und Ausweismerkzeichen „G“) oder einem GdB ab 70 können arbeitstäglich für je eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tat- sächlichen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen.  Haushaltsnahe Dienstleistungen Für Aufwendungen für haushaltsnahe Pflege- und Be- treuungsleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichti- gen oder im Haushalt der gepflegten Person erbracht werden, kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 2 EStG berücksichtigt werden.  Ermäßigung und Erlass der Kraftfahrzeugsteuer Schwerbehinderte Menschen mit demMerkzeichen „G“ im Ausweis und gehörlose Menschen mit dem Merkzei- chen „GI“ im Ausweis können zwischen der Kraftfahr- zeugsteuerermäßigung von 50 Prozent und der „Frei- fahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln wählen. Die völ- lige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben der „Frei- fahrt“ beansprucht werden. Die behinderten Menschen, die das Merkzeichen „H“, „aG“ oder „BI“ im Ausweis haben, können beim Finanzamt die Kraftfahrzeugsteuer- befreiung beantragen.  Parkausweis Behinderte Menschen können einen Parkausweis bean- tragen, welcher sie zumParken in bestimmten eigentlich unzulässigen Gebieten zum Parken berechtigt.  Behindertentoiletten Der CBF verschickt auf Nachweis einen Zentralschlüssel für die Nutzung der mit dem Rollstuhlfahrersymbol ge- kennzeichneten Behindertentoiletten an Autobahnrast- plätzen, -raststätten und -tankstellen in Deutschland und im europäischen Ausland.  öffentlicher Personenverkehr – Freifahrt Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung und Einschränkung unentgeltlich oder auch vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Die Liste dieser Vergünstigungen und Möglichkeiten lie- ße sich lange fortführen. Um detaillierte Informationen zum Nachteilsausgleich zu erhalten, werfen Sie bitte ei- nen Blick in die Broschüre „Nachteilsausgleiche“ der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. 29 5. Finanzen Info Beantragung: Für die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehin- dertenausweises (gebührenfrei) ist das Versorgungs- amt Hamburg zuständig: Zur Beantragung eines Schwerbehindertenauswei- ses werden folgende Unterlagen benötigt:  Antragsformular (den Link erhalten Sie auf www.hamburg.de) Das Formular kann per Post, E-Mail oder Fax an die Behörde gesandt werden.  Ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Behörde fürArbeit, Soziales, Familie und Integration Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg Telefon: 040 428280 (telefonischer HamburgService) E-Mail: versorgungsamt@basfi.hamburg.de © WavebreakMediaMicro · adobestock.com

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