Altona im Alter neu entdecken

16 4. Wohnen 4.1 Wohnformen im Alter Welche Möglichkeiten gibt es? Einige Beispiele: In den letzten Jahrzehnten haben sich die Ansprüche an Wohneinrichtungen für ältere Menschen stark gewandelt. Die „jungen Alten“ sind heute im Durchschnitt deutlich später von Einschränkungen, Hilfsbedürftigkeit und Vereinsamung betroffen als frühere Generationen. Die Wohnformen im Alter haben sich verändert, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit stehen inzwischen im Vordergrund statt der reinen „Standardversorgung“. Auswahl der Wohnform Grundsätzlich sollten bei der Auswahl der Wohnform auch immer rechtliche und finanzielle Fragen mit einbezogen werden. Die Leistungen der Pflegekasse decken nur selten die kompletten pflegebedingten Kosten. Die restlichen Beträge müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Sind diese nicht leistungsfähig, werden die Angehörigen pflichtig. Einzelheiten richten sich nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Sind alle finanziellen Mittel erschöpft, kann Sozialhilfe wie z. B. Wohngeld beantragt werden. Ambulante Wohnformen Wer auch im Alter noch weitestgehend fit und gesund ist, kann ohne Bedenken weiter im eigenen Zuhause wohnen. Selbst bei leichten Einschränkungen ist ein Umzug nicht zwingend notwendig. Stattdessen kann auch in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Leben zuhause Im eigenen Zuhause alt werden – derTraum vieler älteren Menschen. Wer noch recht gesund und selbstständig ist, kann diesen wahr werden lassen. Damit ein altersgerechtes Wohnen möglich ist, müssen oftmals einige Umbauten vorgenommen werden. Hierbei stehen vor allem Sicherheit und Barrierefreiheit im Vordergrund, Unterstützung durch „smart home“, Anpassungsmaßnahmen, vor allem in Küche oder Badezimmer, wie Einbau von Haltegriffen, Rampen,Treppenliften, Verbreiterung vonTüren, um Zugang und Bewegung in der Wohnung zu ermöglichen. Die Installation eines Hausnotruf-Systems kann zudem zusätzliche Sicherheit bringen, da bei einem Unfall oder Notfall schnell Hilfe gerufen werden kann. Kurzzeit- und Verhinderungspflege Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist, wie der Name schon sagt, lediglich auf einen absehbaren Zeitraum ausgelegt. So kommt die Kurzzeitpflege vor allem dann zumTragen, wenn jemand beispielsweise infolge eines Sturzes für einen bestimmten Zeitraum pflegebedürftig ist. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse für diese Zeit die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Auch bei einer kurzfristigenVerschlechterung der Pflegebedürftigkeit kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz. Im Fall einer Erkrankung der pflegenden Person, bei Urlaub oder sonstigerVerhinderung der Pflegeperson kann auf die Verhinderungspflege zurückgegriffen werden. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht aller- dings erst dann, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Tages- und Nachtpflege Bei derTages- und Nachtpflege verbringen die Pflegebedürftigen lediglich einen Teil ihres Tages in einer stationären Einrichtung. DieTagespflege findet amTag statt und dient oft der Ergänzung der häuslichen Pflege durch Angehörige. So werden die Senioren morgens durch einen Fahrdienst abgeholt oder von dem Pflegenden zur Tagespflege im Seniorenheim oder eine vergleichbare Einrichtung gebracht. Dort verbringen die Pflegebedürftigen dann den Tag bei verschiedenen Aktivitäten, während der pflegende Angehörige seinem Beruf und weiteren Verpflichtungen nachgehen kann. Die Nachtpflege wird vor allem bei Pflegebedürftigen eingesetzt, die nachts nicht gerne alleine sind oder an einem gestörtenTag-Nacht-Rhythmus leiden. © Photographee · adobestock.com

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