Altona im Alter neu entdecken

7.1 Impfsprechstunde In Hamburg gibt es mehrere Anlaufstellen, wo man sich beraten und impfen lassen kann. Das Bezirksamt Altona bietet regelmäßige Impfsprechstunden im Fachamt Gesundheit an. Die kostenlose Impfsprechstunde findet jeweils am 1. Mittwoch eines Monats von 15 – 16 Uhr im Fachamt Gesundheit Altona statt. Fällt der 1. Mittwoch auf einen Feiertag, findet die Impfsprechstunde am darauffolgenden Mittwoch statt. In den Sommerferien entfällt die Impfsprechstunde. Erwachsene können sich gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Masern, Mumps, Röteln,Varizellen sowie Pneumokokken und saisonal gegen Influenza impfen lassen. Für Erwachsene werden jetzt auch Impfungen gegen Herpes Zoster angeboten. Laut Empfehlung der STIKO wird die saisonale Grippeimpfung insbesondere empfohlen  allen Personen über 60 Jahren  Erwachsenen und Kindern mit Grunderkrankungen  Schwangeren  medizinischem Personal  Personen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie  Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen  Personen, die mit chronisch kranken Menschen zusammenleben oder diese pflegen/betreuen. Es werden keine Reiseimpfungen oder Reiseimpfberatungen angeboten. Impfungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Die Termine für die Grippeschutzimpfung finden Sie ab September auf der Homepage des Gesundheitsamtes und des Bezirksamtes. Kontakt: Gesundheitsamt Altona, 2. Stock, Haus 3 Bahrenfelder Straße 254-260 (VIVO), 22765 Hamburg Telefon: 040 42811-2095 E-Mail: Gesundheit@altona.hamburg.de 7.2 Patientenverfügung Manchmal geht es schneller, als man denkt: Ein Unfall, Krankheiten oder Einschränkungen machen es plötzlich unmöglich, selbstverantwortlich entscheiden und handeln zu können. Eine rechtzeitige Vorsorge ist daher zu empfehlen. Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, eine Person Ihres Vertrauens benennen, die dann vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Das Gericht ist grundsätzlich an diesen Vorschlag aus der Betreuungsverfügung gebunden und wird diese Person zur Betreuerin oder zum Betreuer ernennen. Patientenverfügung Viele Menschen möchten Vorsorge auch für den Fall treffen, dass sie nicht mehr selbst über ärztliche Behandlungsmaßnahmen oder auch deren Abbruch entscheiden können. Sie möchten, unabhängig von Art und Stadium ihrer Erkrankung, selbst über ihr Leben bestimmen, auch wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie bringen ihren Willen daher vorab in einer Patientenverfügung zum Ausdruck. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Es empfiehlt sich, die in der Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen regelmäßig (ca. alle 2 Jahre) zu überprüfen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Beratung zur Betreuungsverfügung/Patientenverfügung erhalten Sie bei Hamburger Betreuungsvereinen sowie Diakonieverein Vormundschaften und Betreuungen e.V. Mühlenberger Weg 57, 22587 Hamburg Telefon: 040 879716-0 www.diakonieverein-hh.de Leben mit Behinderung Hamburg / Betreuungsverein Millerntorplatz 1, 20349 Hamburg Telefon: 040 270790950 www.lmbhh.de MiA e.V. – Migranten in Aktion Adenauerallee 8, 20097 Hamburg Telefon: 040 28008776-0 www.migranten-in-aktion.de 40 7.Vorsorge und Betreuung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=