Altona im Alter neu entdecken

7 3. Bezirkliche Beratung / Behörden Die Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz unterstützt die Förderung der Gesundheit und Pflege der Menschen im Bezirk. Ihr Anliegen ist es, nützliche Informationen und Kontaktmöglichkeiten für den Einzelnen zu eröffnen. Darüber hinaus weist sie auf Veranstaltungen und Angebote von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hin. Die Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz bietet zudem eine Plattform für bürgerschaftliches Engagement und Interessenvermittlung. Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer Veranstaltungen der Altonaer Gesundheitsgespräche oder in einer der Arbeitsgruppen zu denThemen Leben im Alter, Seelische Gesundheit, Barrierefreies Altona und DemenzNetzwerk Altona begrüßen zu dürfen. Kontakt: Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz Gesundheitsamt Altona Bahrenfelder Straße 254-260, 22765 Hamburg Ansprechpartner:  Elke Forman Telefon: 040 42811-2091  Rolf Henninges Telefon: 040 42811-1903 E-Mail: gpk@altona.hamburg.de www.hamburg.de/altona/gesundheits-und-pflegekonferenz/ 3.4 Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) Die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambulanten Diensten (Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe). Damit Mängeln in der Betreuung und Pflege noch konsequenter nachgegangen werden kann, wurde die Wohn-Pflege-Aufsicht neu strukturiert. Regelprüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) durchgeführt. Die Wohn-Pflege-Aufsicht führt Kontrollen durch mit dem Ziel, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken, ihre Selbstständigkeit zu wahren und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Wohn-Pflege-Aufsicht prüft die Qualität der Leistungen unter anderem auch hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung, ebenso aufgrund von Beschwerden, hinsichtlich Informationspflicht der Betreiber, zu Fragen über Leistungen und Entgelte, Rechte (auch zur Mitwirkung) und Pflichten. Die Begehungen können auch unangemeldet stattfinden. In Hamburg haben sich vielfältige Wohn- und Betreuungsformen entwickelt, die entweder bei beginnendem Unterstützungsbedarf oder auch bei hohem Hilfebedarf als Alternative wahrgenommen werden (zum Beispiel in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige oder behinderten Menschen). Die Nutzerinnen und Nutzer all dieserWohn- und Betreuungsformen stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes und der Wohn-Pflege-Aufsicht. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht ist das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG). Kontakt: Bezirksamt Altona Fachamt Gesundheit Wohn-Pflege-Aufsicht Haus 5, 2. Stock Bahrenfelder Straße 254-260 (VIVO), 22765 Hamburg Telefon: 040 42811-1659 E-Mail: wohn-pflege-aufsicht@altona.hamburg.de 3.5 Rechtsberatung Bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichs- stelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA) bera- ten erfahrene und kompetente Spezialistinnen und Spezialisten im Zivil-, Miet-, Familien- und Strafrecht. © Alexander Raths · adobestock.com

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