Seniorenwegweiser Bezirk Hamburg-Nord

39 8. Vorsorge und Betreuung 8.1 Patientenverfügung Viele Menschen möchten Vorsorge auch für den Fall treffen, dass sie nicht mehr selbst über ärztliche Behandlungsmaßnahmen oder auch deren Abbruch entscheiden können. Sie möchten, unabhängig von Art und Stadium ihrer Erkrankung, selbst über ihr Leben bestimmen, auch wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie bringen ihren Willen deshalb vorab in einer Patientenverfügung zum Ausdruck. Beratung zu den oben genannten Themen erhalten Sie von den Hamburger Betreuungsvereinen und den Hamburger Notaren. 8.2 Vorsorgevollmachten Wer aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, benötigt Unterstützung durch einen rechtlichen Vertreter. Möchte man selbst entscheiden, durch wen die rechtliche Vertretung wahrgenommen werden soll und in welchen Bereichen eine rechtliche Vertretung erfolgen soll, muss man rechtzeitig eine Vollmacht erstellen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens, die dann rechtswirksam handeln darf. 8.3 Testament Das Testament bekundet den letzten Willen eines Menschen. In dem Testament wird rechtlich verbindlich geregelt, wer welchen Nachlass des Verstorbenen erhalten soll. Um dem Testament einen Charakter der unumstößlichen Rechtsverbindlichkeit zu geben, sollte es notariell erstellt werden. Auch ein handgeschriebenes Testament besitzt Gültigkeit; aufgrund der Tatsache, dass ein Angehöriger jedoch in den Besitz des Schriftstücks geraten könnte und im Falle einer testamentarischen Benachteiligung desselben dieses vernichten könnte, sollte der Notar zur Aufstellung des Testaments eingeschaltet werden. Im Todesfall eröffnet der Notar dann auch das Testament. 8.4 Rechtliche Betreuung Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Situation kommen, in der wir Entscheidungen z. B. über gesundheitliche oder finanzielle Belange vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst treffen können. In Betracht kommt in diesem Fall die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers als gesetzliche Vertretung. Hierüber entscheidet das Betreuungsgericht. Es wird dabei geprüft, ob die Betreuungsperson vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Das Bezirksamt Hamburg-Nord bietet allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Beratungsangebot zu Fragen der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung, Unterstützung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer sowie zu Vorsorgevollmachten, Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an. Zur besseren Erreichbarkeit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger steht für dieses Beratungsangebot die zentral gelegene Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Winterhuder Weg 31, 22085 Hamburg, Telefon: 040 42863-6070 zur Verfügung. © Jeanette Dietl · adobestock.com © nmann77 · adobestock.com

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