Hamburg-Mitte Wegweiser für Seniorinnen und Senioren

33 Auswahl an Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: Name Beschreibung Barrierefreier Umbau von selbst- Das Ziel ist die Förderung der erstmaligen barrierefreien Anpassung genutztem Wohneigentum – von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen für Hamburgische Investitions- ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Rollstuhlbenutzer. und Förderbank (IFB Hamburg) Die Summe der Zuschüsse ist auf 15.000 € je Wohnung begrenzt. Barrierefreier Umbau von Das Ziel ist die erstmalige barrierefreie Anpassung von Mietwohnungen Mietwohnungen – IFB Hamburg für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Gefördert wird der erstmalige Umbau zur barrierefreien Wohnung (für einzelne Maßnahmenmodule). Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn die Maßnahme abgeschlossen und nachgewiesen ist. Modernisierungsdarlehen – Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt IFB Hamburg langfristige Darlehen zur Modernisierung von Wohnimmobilien. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden durchführen, u. a. Barrierereduzierung, Balkonisierung, Verbesserung der Enegieeffizienz, Instandsetzung usw. Das maximale Darlehensvolumen sind 25.000 €. Lastenzuschüsse nach dem Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Eigentümer von selbst Wohngeldgesetz genutztem Wohneigentum staatliche Unterstützung erhalten, wenn die zuschussfähige Belastung ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. (Lastenzuschüsse des Staates) KfW-Altersgerecht Umbauen Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen werden der Kauf frisch (Programm 159) umgebauter Wohngebäude oder alle Baumaßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und so das Wohnen angenehmer machen, die unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. (Darlehen) KfW-Wohneigentumsprogramm Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum erwerben. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. (Darlehen) Krankenkasse, Bei den von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Produkten Krankenversicherung (privat) handelt es sich um eine Vielzahl von Pflege- und Hilfsmitteln. Pflegeversicherung Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und technische Pflegemittel gefördert. Außerdem werden notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person gefördert sowie ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Landesfördermittel Aus den Wohnraumförderbestimmungen 2012 wurde eine Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung festgelegt. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen von höchstens 10.000 € je Wohnung, das im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht wird.

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