Ratgeber für den Trauerfall Stadt Hameln

10 | Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Die Trauerfeier ist ein festliches Ereignis, das sich nach denWün- schen und der Persönlichkeit des Verstorbenen richten sollte. War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Reli- gionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die meisten Bestatter klären auch die Termine mit den Pfarräm- tern für den Trauergottesdienst und die Bestattung ab und stellen auf Wunsch einen Kontakt zum Pfarrer her, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauf- tragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg in der Leichenhalle oder einem städtischen Abschiedsraum ist grund- sätzlich möglich, sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen. Dies ist mit der Friedhofsverwal- tung abzusprechen und mit dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren. Eingangsbereich Friedhof „AmWehl“

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