Ratgeber für den Trauerfall Stadt Hameln

Anzeige beim Standesamt | 9 Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Das für die Stadt Hameln zuständige Standesamt befindet sich im Gebäude „Hochzeitshaus“, Osterstraße 2, 31785 Hameln (Telefon 05151 202-1234) und ist erreichbar während der Sprechzeiten: montags und dienstags 8:30 bis 15:00 Uhr, mittwochs 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags 8:30 bis 17:00 Uhr. Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestat- tungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sind fol- gende Unterlagen im Original vorzulegen: ƒ ƒ Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden ƒ ƒ Todesbescheinigung des Arztes ƒ ƒ Geburtsurkunde (für Nichtverheiratete) ƒ ƒ Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Famili- enbuch (erhältlich beim Heiratsstandesamt) ƒ ƒ Übersetzung und Original bei ausländischen Urkunden ƒ ƒ Im Zweifel sind folgende Urkunden zusätzlich mitzubrin- gen: Sterbeurkunde des verstorbenen Partners bei Witwen oder Witwern, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei geschiedenen Personen Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die Per- sonenstandsbücher beim Standesamt Hameln geführt werden. „Hochzeitshaus“ in der Osterstraße in Hameln

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