Ratgeber für den Trauerfall Stadt Hameln
Im Falle des Todes ... ... sollten die in der nachfolgendenÜbersicht aufgeführten Forma- litäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden. Was muss sofort bis zur Trauerfeier und Beisetzung geregelt werden? Totenschein durch den Arzt ausstellen lassen Verfügungen (Testament) suchen und berücksichtigen ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation der Beer- digung beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt) engste Angehörige und Freunde benachrichtigen Versorgung evtl. vorhandener Haustiere regeln die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstel- len lassen Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) Sarg auswählen Terminfestlegung mit dem Friedhofsträger und dem Pastor bzw. dem Trauerredner für die Trauerfeier und Beerdigung Erwerb bzw. Verlängerung des Grabnutzungsrechtes an einer Grabstätte, wenn die Beisetzung auf einer Wahlgrabstätte stattfinden soll dem Pastor oder einem privaten Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße) an Trauerkleidung denken für den Beerdigungskaffee Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen Immer für Sie erreichbar: Eigener Abschiednahmeraum Bestattungsvorsorge Alternative Bestattungsformen Erd-,Feuer- und Seebestattungen Anfertigung von Totenmasken, Fingerabdrücken Individueller Trauerdruck Erledigung aller Formalitäten Königsförder Str.16, 31855 Aerzen Tel. 05154/8349 Fax 05154/7057 51 Thiewall 5a 31785 Hameln Mobil. 0160/96625103 info@bestattungshaus-garvens.de Mobil: 0160/96625103 Der Dienst am Menschen und an der Menschlichkeit.
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