Ratgeber für den Trauerfall Stadt Hameln

Im Falle des Todes ... ... sollten die in der nachfolgendenÜbersicht aufgeführten Forma- litäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden. Was muss sofort bis zur Trauerfeier und Beisetzung geregelt werden? ƒ ƒ Totenschein durch den Arzt ausstellen lassen ƒ ƒ Verfügungen (Testament) suchen und berücksichtigen ƒ ƒ ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation der Beer- digung beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt) ƒ ƒ engste Angehörige und Freunde benachrichtigen ƒ ƒ Versorgung evtl. vorhandener Haustiere regeln ƒ ƒ die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstel- len lassen ƒ ƒ Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) ƒ ƒ Sarg auswählen ƒ ƒ Terminfestlegung mit dem Friedhofsträger und dem Pastor bzw. dem Trauerredner für die Trauerfeier und Beerdigung ƒ ƒ Erwerb bzw. Verlängerung des Grabnutzungsrechtes an einer Grabstätte, wenn die Beisetzung auf einer Wahlgrabstätte stattfinden soll ƒ ƒ dem Pastor oder einem privaten Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen ƒ ƒ Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße) ƒ ƒ an Trauerkleidung denken ƒ ƒ für den Beerdigungskaffee Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren ƒ ƒ Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen ƒ ƒ Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen Immer für Sie erreichbar: Eigener Abschiednahmeraum Bestattungsvorsorge Alternative Bestattungsformen Erd-,Feuer- und Seebestattungen Anfertigung von Totenmasken, Fingerabdrücken Individueller Trauerdruck Erledigung aller Formalitäten Königsförder Str.16, 31855 Aerzen Tel. 05154/8349 Fax 05154/7057 51 Thiewall 5a 31785 Hameln Mobil. 0160/96625103 info@bestattungshaus-garvens.de Mobil: 0160/96625103 Der Dienst am Menschen und an der Menschlichkeit.

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