Ratgeber für den Trauerfall Stadt Hameln

8 | Im Falle des Todes ... ƒ ƒ Steinmetz für die Entfernung vorhandener Grabmale/Einfas- sungen benachrichtigen ƒ ƒ den Sterbefall beim Arbeitgeber melden Was kann später erledigt werden? ƒ ƒ den Tod eines Rentenempfängers bei der Deutschen Post AG – Rentenservice – melden ƒ ƒ bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen ƒ ƒ Rentenanspruch geltend machen ƒ ƒ Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen ƒ ƒ mit Versicherungen bzw. Sterbekassen abrechnen ƒ ƒ Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) ƒ ƒ Abstellen von Gas und Wasser ƒ ƒ Heizungsanlage regulieren ƒ ƒ Wohnung kündigen, Übergabe regeln ƒ ƒ Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ƒ ƒ Fahrzeuge (Pkw, Motorrad etc.) und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden ƒ ƒ Versicherungen kündigen bzw. umstellen ƒ ƒ Post umbestellen ƒ ƒ Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern ƒ ƒ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ƒ ƒ Vereinsmitgliedschaften kündigen ƒ ƒ bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten ƒ ƒ Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen ƒ ƒ Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüchen gegenüber Dritten klären Im Falle des Todes ...

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