Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Hameln

14 | Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst bei der Deutschen Post AG – Rentenservice – zu melden. Entsprechende Anträge werden in den Filialen der Deutschen Post AG bzw. in den Postagenturen und auf der Internetseite der Deutschen Post vorgehalten. Nach demAbleben eines in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherten erhält dieWitwe bzw. der Witwer von demRentenservice der Deutschen Post AG eine Vorschusszahlung („Sterbevierteljahr“), sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt dafür eine gebührenfreie Sterbeurkunde für die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erledigt. Die Hinterbliebenen erhalten eine Durchschrift der Abmeldung, die dem Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente beigefügt werden sollte. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist umgehend – während des Sterbevierteljahres – beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Hameln, Sandstraße 20 a, gibt Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages. Ein Termin kann mit der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 05151 9478-0 vereinbart werden. Auch die Hamelner Versichertenberater/-ältesten der Deutschen Rentenversicherung helfen bei der Rentenantragstellung. Die Deutsche Rentenversicherung ist bundesweit auch unter einem kostenlosen Service-Telefon zu erreichen. Die Experten beantworten Ihnen Ihre Fragen dort unter der Telefonnummer 0800 100048070montags bis donnerstags von 7:30 bis 19:30 Uhr sowie freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr. Krankenversicherung Die zuständige Krankenversicherung ist unter Vorlage der vom Standesamt für diesen Zweck ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere Versicherungen wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vomTode ihresMitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren

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