Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Hameln

Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren | 15 begleichen diemeisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zulasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie an Lieferanten von Strom, Gas, Wasser oder für sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. Sonstige Erledigungen Banken und Sparkassen, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dannmöglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Nachlassgerichtes vorlegt. In der Praxis jedoch Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren Nachlass und Vorsorgeregelung Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten die Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn jemand als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in derWohnung zuhinterlegen. Die eigenenVorstellungen zur Bestattung und Grabstättenwahl sollten ebenfalls schriftlich niedergelegt werden. Die Informationen können z. B. zum Stammbuch/zur Geburtsanzeige gelegt werden. Das Testament wird üblicherweise erst nach der Bestattung geöffnet. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) lebten. Bevor für einen zukünftigen Erbfall vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Vorsorgeregelung Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Somit sind in diesem Zusammenhang Vereinbarungen vielfältiger Art denkbar.

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