Wegweiser für Seniorinnen und Senioren, Angehörige und Helfer Stadt Hattingen

3. Pflegeversicherung Seniorenwegweiser 21 Hattingen Leistun n der Pflegeversicherung angekündigt werden. Die Teilzeit muss mindestens 15 Stunden betragen. Bei dem Angehörigen muss mindestens der Pflegegrad I vorliegen. Beschäftigte, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, haben Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, welches beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftli- che Aufgaben beantragt werden kann. 3.12 Vollstationäre Pflege Reichen häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege nicht mehr aus, kann die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht werden. Der Antrag dafür ist bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Rei- chen Rente und sonstige Einkünfte und Vermögen nicht aus, so erhalten Sie unter bestimmten Voraus- Pflegezeit Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von ihrer Arbeitsstelle für längstens sechs Monate, um einen nahen Angehöri- gen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dabei kön- nen Sie zwischen einer vollständigen oder teilweisen Freistellung wählen. Der Anspruch besteht jedoch erst bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftig- ten und muss 10 Tage vorher vom Arbeitnehmer angekündigt werden. Bei dem Angehörigen muss mindestens der Pflegegrad I vorliegen. Für die Zeit der unbezahlten Freistellung können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen vom Bundes- amt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bekommen. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 407 50964 Köln Telefon: 0221 3673-0 www.bafza.de Familienpflegezeit Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Rechtsanspruch besteht erst gegen- über Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten und muss 8 Wochen vorher vom Arbeitnehmer, bei einemWechsel aus der Pflegezeit 3 Monate vorher, © Syda Productions - Fotolia Mehr zu uns unter: www.awo-ww.de/Seniorenzentren Wir bieten Ihnen Stationäre Pflege und Kurzzeitpflege. SICHER, GEBORGEN S S UND ZU HAUSE. Emmy-Kruppke-Seniorenzentrum Thingstraße 18 • 45527 Hattingen (Welper) Fon: 0 23 24 - 96 01-0 • sz-hattingen@awo-ww.de

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