Wegweiser für Seniorinnen und Senioren, Angehörige und Helfer Stadt Hattingen

5. Sonstige Dienstleistungen und finanzielle Unterstützung Seniorenwegweiser 33 Hattingen Sonstige Dienstleistunge u d finanzielle Unterstützung • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes • Altenhilfe • Blindenhilfe • Hilfe in sonstigen Lebenslagen • Bestattungskosten Nähere Informationen zum Thema Hilfe in besonde- ren Lebenslagen und deren Zuständigkeiten erteilt auf Anfrage Ihr Fachbereich Soziales und Wohnen. Telefonischer Kontakt: Anja Schuster 204-5522 Birgit Steenmann 204-5533 5.4 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiungen Wer sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen möchte, muss den Antrag direkt zur GEZ schicken. Die Stadt ist dafür wegen einer Gesetzes- änderung nicht mehr zuständig. Notwendige Unter- lagen: Als Nachweis benötigt die GEZ neben dem ausgefüllten Antragsformular zum Beispiel einen aktuellen Sozialhilfebescheid, den Bescheid über den Bezug von Grundsicherung, den Leistungsbe- scheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld, den Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleis- tungen, einen BAföG-Bescheid oder einen Schwer- behindertenausweis mit „RF-Vermerk“. Man kann der GEZ auch eine Kopie des Bescheides schicken, wenn man sich vom Bürgerbüro, vom Fachbereich Soziales und Wohnen oder der Job-Agentur EN – Regionalstelle Hattingen auf dem Antragsformular bestätigen lässt, dass die Daten mit denen des Ori- ginals übereinstimmen. Antragsannahmestelle bei der Stadt Hattingen ist das Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48. 5.5 Telefongebührenermäßigung Eine Ermäßigung der Telefongebühren kann in jedemT-Punkt beantragt werden. Bereitgestellt wird eine Gebührenermäßigung des Anschlusses. Für den Antrag benötigen Sie den Befreiungsbescheid für die Rundfunk- und Fernsehgebühren. 5.6 Weitere Hilfen Das Sozialgesetzbuch XII bietet für die verschie- densten Lebensbereiche besondere Hilfen an. Diese Hilfen sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen der Hilfesuchenden. Das Einkom- men ist im Rahmen bestimmter Einkommensgren- zen einzusetzen. Das Einkommen, unterhalb der im Einzelfall anzuwendenden Einkommensgrenze, bleibt in der Regel anrechnungsfrei, das die Ein- kommensgrenze übersteigende Einkommen ist in angemessenem Umfang einzusetzen. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen unterscheidet sich in viele verschiedene Arten: Die Finanzen im Blick zu behalten, kann so einfach sein. In den Ruhestand treten und sorglos von den wohl- verdienten Rentenbezügen leben – das wünscht sich wohl jede und jeder. Doch vieleMenschenmüssen sich auch im Alter mit Geldangelegenheiten befassen. Ein seriöser Finanzpartner schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und sorgt für Ihre finanzielle Sicher- heit und ein gutes Bauchgefühl. Welche Fragen beschäftigen Sie? Die weitere finanzielle Absicherung oder mietfreies Wohnen? Erwarten Sie Geld aus einer Lebensversicherung und wollen es gewinnbringend anlegen? Oder möchten Sie Ihre Kinder und Enkel absichern? Egal worum es geht: Binden Sie Ihren Berater früh- zeitig ein, um in aller Ruhe eine für Sie passende Lösung zu finden. Das Leben genießen ist einfach – wenn man einen starken Partner an seiner Seite hat. Die Sparkasse Hattingen ist ein solcher Partner und gerne für Sie da. Sparkasse Hattingen Roonstraße 1, 45525 Hattingen Telefon: 02324 203-0, Fax: 02324 203-189 E-Mail: info@sparkasse-hattingen.de www.sparkasse-hattingen.de

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