Wegweiser für Seniorinnen und Senioren, Angehörige und Helfer Stadt Hattingen

7. Sonstiges Seniorenwegweiser 43 Hattingen Sonstiges 7.2 Testament Da der Tod einen jederzeit treffen kann, sollte man die Erbfolge rechtzeitig verbindlich festlegen, um Auseinandersetzungen nach demTod zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden. Hier sind Fragen zu bedenken wie: • Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? • Wie verhindere ich, dass Kinder vor dem Tod mei- nes Ehepartners ihren Erbteil verlangen? • Wie sichere ich meine Kinder ab, falls mein Ehe- partner wieder heiratet? • Wer beerbt meine Erben? • Wie kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden? • Wie bedenke ich Lebensgefährten oder andere Menschen, die für mich gesorgt haben, – und viele weitere Fragen. Neben der gesetzlichen Erbfolge, die eingreift, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, bestehen ver- schiedene Möglichkeiten, die Erbfolge individuell zu regeln. Erbvertrag Zunächst besteht die Möglichkeit, einen Erbver- trag abzuschließen. Durch den Vertrag entsteht im Gegensatz zu einem Testament eine rechtliche Bindung zwischen demErblasser und demVertrags- partner. Begünstigter kann sowohl der Vertragspart- ner als auch ein am Erbvertrag Unbeteiligter sein. Er muss außerdem immer in notarieller Form abge- schlossen werden. Vertragsmäßige Verfügungen können im Gegensatz zu einseitigen Verfügungen nicht einseitig frei widerrufen werden. Eigenhändiges Testament Ferner kann man ein eigenhändiges Testament auf- setzen. Hierbei muss der gesamte Text handschrift- Verfügende dem Betreuungsgericht eine Person vor, die als Betreuer bestellt werden soll. Es können auch Wünsche bezüglich der pflegerischen Versor- gung oder Unterbringung darin festgehalten werden. Sie unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht dadurch, dass sie erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht aufgrund der gesundheitlichen Situation es für erforderlich hält, die vorgeschlagene Person als Betreuer zu bestellen. Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vor- schläge zur Auswahl des Betreuers geäußert hat, hat dieses unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Ver- fahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt. Die Einsetzung eines Betreuers ist jedochmit Kosten verbunden, die je nach Vermögenslage selbst oder von der Staatskasse getragen werden. Rechtliche Betreuung Wurde weder eine Vorsorgevollmacht erteilt noch eine Betreuungsverfügung erlassen, so wird durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einge- richtet, wenn die Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Dann trifft ein Betreuer die notwendigen Entscheidungen. In der Regel werden Angehörige als ehrenamtliche Betreuer bestellt. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, bestellt das Gericht eine neutrale Betreuungsperson, die ent- weder einem Betreuungsverein angehört oder frei- beruflich tätig ist. Es erfolgt aber in jedem Fall eine Kontrolle durch das Gericht. Die gesetzliche Betreuung wird beantragt beimAmtsgericht Hattingen, Bahnhof- straße 9, 45525 Hattingen, Telefon: 5050. Weiterführende Links: • Bundesjustizministerium: www.bmj.bund.de • Justizministerium NRW: www.justiz.nrw.de • Betreuungslexikon der Uni Bochum: www.betreuerlexikon.de Kleine Weilstraße 23 – 25 45525 Hattingen www.stratmann-bestattungen.com Telefon (0 23 24) 2 33 77 Wenn der Mensch dem Menschen den Dienst erweisen muss … …wir übernehmen alles für Sie Der Meisterbetrieb mit dem besonderen Service Erd-, Feuer- und Seebestattungen · eigener Abschiedsraum · Mitglied im Fachverband des deutschen Bestattungsgewerbes zertfiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 … rufen Sie uns zur Beratung und Bestattungsvorsorge

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