Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Seniorenwegweiser 21 Hat tingen Leistungen der Pflegeversicherung gung vorübergehend nicht sichergestellt ist, zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub machen oder aus anderen Gründen ausfallen. Kurzzeitpflege ist auch dann sinnvoll, wenn ein Pflegebedürftiger nach einer Krankenhausbehandlung zu Hause noch nicht zurechtkommt. Sie dient dann der Rehabilitation. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedürftigen Aufwendungen bis zu 1.774 € für acht Wochen pro Kalenderjahr. Die acht Wochen müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher (anteiligen) Pflegegeldes fortgewährt. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 € im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf die Verhinderungspflege angerechnet. 3.5 Entlastungsbetrag Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von: • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege • Leistungen der Kurzzeitpflege • Leistungen der ambulanten Pflegedienste, jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen • Leistungen der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der genannten Leistungen schon Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden. Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. 3.6 Häusliche Pflege in der Sozialhilfe Liegen nach Feststellung des Medizinischen Dienstes die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht vor oder ist der tatsächliche Pflegebedarf höher als die pauschalierte Sachleistung der Pflegekasse, kann unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Hilfe zur Pflege aus Mitteln der Sozialhilfe gewährt werden. Dabei werden die Leistungen in der Regel nicht pauschaliert, sondern entsprechend dem tatsächlichen Bedarf gewährt. Wenden Sie sich an den Fachbereich Soziales und Wohnen: Anja Schuster, Telefon: 204-5522 Birgit Steenmann, Telefon: 204-5533 3.7 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege eines pflegeberdürftigen Patienten in einem Heim, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Dieses Angebot richtet sich vor allem an diejenigen, deren VersorBeratungstelefon 02324 / 9023523 Bredenscheider Str. 139, 45527 Hattingen, www.pflege-boecker.de Hilfe bei Pflegebedürftigkeit Pflegeberatung Betreuung und Entlastung medizinische Pflege hauswirtschaftliche Hilfe Klinikentlassungen Ihr persönlicher Pflegedienst für Hattingen und Sprockhövel Bei uns sind Sie in den besten Händen!

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