Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Hat tingen 24 Seniorenwegweiser Pflegebedürftige Personen, die in einer vollstationären Einrichtung leben, erhalten einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten (§ 43c SGB XI): 5 Prozent des Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres, 25 Prozent des Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate, 45 Prozent des Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate und 70 Prozent des Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben. 3.13 Ansprüche auf Kostenerstattung auch nach dem Tod Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung, z. B. für Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, erlöschen nicht mehr mit dem Tod der anspruchsberechtigten Person, sondern können noch innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden. 3.14 Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus Ist nach einemKrankenhausaufenthalt keine Versorgung durch häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen nach dem SGB XI, Kurzzeitpflege oder einer Reha sichergestellt, besteht ein Anspruch auf eine zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39 e SGB V). Das bedeutet, dass das behandelnde Krankenhaus den Patienten nicht nach Hause oder in eine andere Einrichtung entlässt, sondern für max. zehn Tage je Krankenhausaufenthalt weiter behandelt. Das Krankenhaus versorgt den Patienten oder die Patientin mit allen nötigen Arnzei-, Heil- und Hilfsmitteln, aktiviert ihn oder sie und übernimmt die Grund- und Behandlungspflege. Die Kosten für die Übergangspflege, inkl. Unterkunft, Verpflegung und ärztl. Behandlung, übernimmt die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse). Die Entlassung erfolgt nach den Regeln des Entlassmanagements des Krankenhauses. Der Antrag für die Hilfen ist im Fachbereich Soziales undWohnen, Seniorenbüro der Stadt Hattingen, bei Sabine Werner 204-5519, Anja Schuster 204-5522 oder Birgit Steenmann 204-5533 zu stellen. Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt: • Bescheid der Pflegekasse • Personalausweis, Familienbuch, Schwerbehindertenausweis, Betreuer-Urkunde, Vollmacht, gegebenenfalls Scheidungsurteil • letzte Rentenanpassungsmitteilungen, Werksrente, sonstige Renten, Pension • Leistungen aus Verträgen (Vertrag beifügen), Nachweise über Miet- oder Pachteinnahmen, Zinseinkünfte, sonstige Einkünfte • vollständige Girokontoauszüge der letzten sechs Monate mit dem aktuellen Auszug • Policen von Lebens- u. Sterbeversicherungen mit aktuellen Angaben über die Höhe der Rückkaufswerte, ggf. Negativbestätigung des Versicherers • Sparbücher mit den Geldbewegungen der letzten zehn Jahre; gegebenenfalls auch Vorsparbücher, gegebenenfalls Guthabenstand aktualisieren • sonstige Nachweise über Sparvermögen: Sparbriefe, Wertpapiere, Bausparguthaben, Festgeld, Genossenschaf tsanteile (bei Banken, Wohnungsgenossenschaften) • Nachweise über sonstiges Vermögen: Erbteile, wertvolle Möbel, Bilder, Briefmarken, Münzen, Kraftfahrzeug • evtl. Nachweis über Grundvermögen: Grundbuchauszug, Rentabilitätsberechnung beifügen • vollständige Ablichtung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen Pflegegrade Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 € Pflegegrad 2 770 € Pflegegrad 3 1.262 € Pflegegrad 4 1.775 € Pflegegrad 5 2.005 €

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