Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Seniorenwegweiser 23 Hat tingen Leistungen der Pflegeversicherung Angehörigen muss mindestens der Pflegegrad I vorliegen. Beschäftigte, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, haben Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, welches beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden kann. 3.12 Vollstationäre Pflege Reichen häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege nicht mehr aus, kann die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht werden. Der Antrag dafür ist bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Reichen Rente und sonstige Einkünfte und Vermögen nicht aus, so erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Kreissozialamt. Bei Pflegegrad 2 und 3 wird von dort die Heimnotwendigkeit geprüft. Pflegezeit Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von ihrer Arbeitsstelle für längstens sechs Monate, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dabei können sie zwischen einer vollständigen oder teilweisen Freistellung wählen. Der Anspruch besteht jedoch erst bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten und muss zehn Tage vorher vomArbeitnehmer angekündigt werden. Bei den Angehörigenmussmindestens der Pflegegrad I vorliegen. Für die Zeit der unbezahlten Freistellung können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bekommen. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 407, 50964 Köln Telefon: 0221 3673-0 www.bafza.de Familienpflegezeit Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, hat die Pflegeperson einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Rechtsanspruch besteht erst gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten und muss acht Wochen vorher vom Arbeitnehmer, bei einem Wechsel aus der Pflegezeit drei Monate vorher, angekündigt werden. Die Teilzeit muss mindestens 15 Stunden betragen. Bei den Seniorenbüro Mehr zu uns unter: www.awo-ww.de/Seniorenzentren Wir bieten Ihnen Stationäre Pflege und Kurzzeitpflege. SICHER, GEBORGEN SS UND ZU HAUSE. Emmy-Kruppke-Seniorenzentrum Thingstraße 18 • 45527 Hattingen (Welper) Fon: 0 23 24 - 96 01-0 • sz-hattingen@awo-ww.de

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