Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

29 VI. Förderung des Wohnungsbaus 6.1 Staatliche Förderungen Es wird nichts gefördert, das gesetzlich gefordert ist. Bei Wohngebäu­ den sind Wärmedämmmaßnahmen und Investitionen in die Haustechnik förderfähig, vor allem, wenn dabei erneuerbare Energien genutzt werden. Staatliche Förderprogramme werden allgemein durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und durch die Staatsbank Baden-Württemberg (L-Bank) umgesetzt. Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Im Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ können Neubauten gefördert werden, wenn die aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung deutlich unterschritten werden. Die Förderung erfolgt über vergünstigte Darlehen, die je nach erreichtem Gebäudestandard mit unterschiedlich ho­ hen Tilgungszuschüssen kombiniert werden. Das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gilt für beste­ hende Gebäude. Hier können für den Einbau von Brennstoffzellsystemen oder die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energie­ effizienz Zuschüsse gewährt werden. Das Programm „Erneuerbare Energien“ fördert Anlagen, die Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern. Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum ist ein zinsgüns­ tiger Kredit beim „KfW-Wohneigentumsprogramm“ möglich, der mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar ist. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, kann bei der KfW auch das „Baukindergeld“ beantragt werden. Förderprogramme der Staatsbank Baden-Württemberg (L-Bank): Familien finden mit Förderdarlehen Ergänzung zur Finanzierung ihrer ei­ genen vier Wände. Die L-Bank bietet diese Förderung in Kooperation mit der KfW an. „Wohnen mit Kind“ entspricht in den Grundzügen dem „KfW-Wohneigen­ tumsprogramm“. Die Familien in Baden-Württemberg erhalten jedoch besonders günstige Sollzinsen. Denn die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Darlehen der KfW zusätzlich. Die Basisförderung erfolgt in Form eines langfristigen „Z 15-Darlehens“ mit 15-jähriger Zinsbindung und Zinsverbilligung. Die Darlehen der Eigen­ tumsfinanzierung BW werden von der L-Bank direkt an die geförderten Familien vergeben. Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten ein Förderdarlehen. Damit können Sie die Heizungsanlage und deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Die KfW-Bankengruppe stellt der L-Bank für dieses Programm günstige Refinanzierungsmittel zur Verfügung. 6.2 Fördermaßnahme Innenentwicklung Es ist zunehmend zu verfolgen, dass ältere Gebäude im Ortskern der Stadt­ teile aber auch in der Kernstadt leer stehen und keine neuen Nutzer mehr finden. Die Anforderungen junger Familien an Wohnraum lassen sich mit der bestehenden Bausubstanz bisweilen nicht vereinen. Auch fehlt den Ei­ gentümern dieser Gebäude ein Anreiz, die Immobilien zu sanieren und dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

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