Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

Dem gegenüber steht ein zunehmender Bedarf an bezahlbaremWohnraum. Mietwohnungen sind auf dem freien Markt nur schwer zu bekommen und wenn, dann sind diese Mieten vor allem in neuen Gebäuden hoch. Dies führt dazu, dass in der Ortsmitte leer stehende Gebäude in ihrer Bausubs­ tanz vernachlässigt werden und dem Verfall ausgesetzt sind. Die Stadt Hechingen möchte den Weg zum eigenen Heim erleichtern und gleichzeitig das Bauen in den alten Siedlungskernen attraktiver machen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gemeinderat ein Förderprogramm zur Innenentwicklung beschlossen: Bezuschusst werden entsprechende Bau- oder Abbruchvorhaben in den Siedlungskernen: 1. Zuschuss für die Realisierung von Bauvorhaben Bauherren, die im alten Orts- bzw. Stadtkern ein Bauvorhaben planen (z. B. Abbruch eines Altgebäudes mit anschließendem Neubau, Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Sanierung eines leer stehenden Gebäudes), können zu den nachgewiesenen Baukosten ei­ nen Zuschuss in Höhe von 20 % (maximal 10.000 € ) erhalten. 2. Zuschuss für den Abbruch leer stehender Gebäude Gebäudeeigentümer, die ein leer stehendes Gebäude im alten Orts- bzw. Stadtkern abbrechen wollen, ohne dass eine Neubebauung ansteht, können einen Zuschuss in Höhe von 20 % der nachgewiesenen Kosten, maximal aber 5.000 € erhalten. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn für das Vorhaben keine ande­ ren öffentlichen Förderungen in Anspruch genommen wurden und es sich um Gebäude handelt, die älter als 50 Jahre sind. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Stadt Hechingen stellt maximal 50.000 € pro Kalenderjahr für diese Vorhaben zur Verfügung. 6.3 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Ziel im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Eine konsequente Innenent­ wicklung ist der Schlüssel für eine vitale und lebenswerte Gemeinde. Das Programm zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur in­ tegrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch pri­ vate Projekte gefördert werden. Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die ein zeitgemäßes Le­ ben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Gefördert werden können Maßnahmen in den Ortskernen der Ortsteile von Hechingen. Der Antrag auf Förderung muss dabei spätestens Anfang September des Vorjahres bei der Gemeinde vorliegen. Im darauffolgenden Frühjahr erfolgt dann die Entscheidung des Landes, welche Projekte in wel­ chem Umfang gefördert werden. Nach erfolgter Bewilligung kann dann mit dem Vorhaben begonnen werden. Förderschwerpunkte und Förderumfang werden jährlich neu festgelegt. Bei Fragen zum ELR-Programm können Sie sich bei der Gemeinde bera­ ten lassen. 6.4 Sanierungsgebiet Oberstadt Die Stadt Hechingen hat innerhalb des Stadtkerns für den Bereich vom Obertorplatz, über Kirchplatz und Marktplatz, bis zur Rabenstraße ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Wohnsi­ tuation zu verbessern und den gewerblichen Standort zu stärken. Bei umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann dabei eine Förderung durch Mittel aus dem Landessanierungsprogramm erfol­ gen. Die Fördersumme ist vom Einzelfall abhängig. Wenn eine Maßnahme geplant ist, wird eine eingehende Beratung zu den Fördermöglichkeiten angeboten. 30 VI. Förderung des Wohnungsbaus

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