Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

1.2 Flächennutzungsplan Mit dem Flächennutzungsplan wird die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert. Der Flächennutzungsplan ist hierbei förmliches Instrument der Stadt­ planung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit. Aus dieser Plangrundlage wird die verbindliche Bauleitplanung in Form von Bebau­ ungsplänen entwickelt. Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Hechingen, sowie der Gemeinden Rangendingen und Jungingen und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkei­ ten, wie z. B. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Dem Flächennutzungsplan vorangestellt ist ein Landschaftsplan. In die­ sem sind die besonderen ökologisch hochwertigen Flächen, sowie die landschaftsprägenden Merkmale dargestellt. Der Landschaftsplan ist ein 6 I. Bau- und Planungsrecht Beginnen wir mit Fragen, die sich allgemein aus dem Baurecht ergeben. Bei Baurecht differenziert man nach dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht . Das Bauplanungsrecht, das im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunut­ zungsverordnung (BauNVO) geregelt ist, beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht klärt, wann und wie gebaut werden darf, konzen­ triert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück. Als Voraussetzung für die Verwirklichung eines Bauvorhabens ist sowohl die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht, als auch mit dem Bau­ ordnungsrecht erforderlich. 1.1 Bauplanungsrecht Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen: J die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan festge­ legt wird und J die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt. Der Gemeinderat der Stadt legt die Planung des Flächennutzungsplans fest. Dieser wird durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Jungingen und Rangendingen verabschiedet. Die Bebauungspläne im Stadt­ gebiet werden durch den Gemeinderat aufgestellt und beschlossen. Vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung bedarf der Flächennutzungsplan und in Ausnahmefällen auch ein Bebauungsplan der Genehmigung. Zu­ ständig für die Stadt Hechingen und die Verwaltungsgemeinschaft ist das Landratsamt Zollernalbkreis.

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