Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

Finanzielle Hilfen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Standort Karlsruhe Karlstraße 56, 76135 Karlsruhe Tel.: 0561 785-0 Fax: 0561 785-219002 Wohngeld/Lastenzuschuss Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Einkommen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Neben den wir tschaf tl ichen Verhältnissen werden auch Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung, als Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnungen und auch als Mietzuschuss zu den Heimkosten. Beachten Sie, dass Wohngeld nur auf Antrag – und nicht rückwirkend – gewährt wird. Beratung und Anträge erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen und beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wohngeldstel le, Tel.: 06221 522-1546. Sozialhilfe Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer seinen notwendigen Bedarf nicht selbstständig decken kann und die erforderliche Leistung auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Hierzu zählt u. a. Gesetzliche Rentenversicherung Auskünfte in Rentenfragen erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern sowie beim „Bürgertelefon“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Mo. – Do. jeweils 08.00 – 20.00 Uhr Tel.: 030 221 911 001 Daneben bieten auch die Rentenberatungsstellen der Rentenversicherungsträger Beratungen an. Sprechstunden in der Nähe Ihres Wohnortes können Sie bei den Bürgermeisterämtern erfragen oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung Regionalzentrum Mannheim Mozartstraße 3, 68161 Mannheim Tel.: 0621 82005-0 Fax: 0621 82005-120 WIR SIND FÜR SIE DA F. Hagedorn Haushalts- und Firmenauflösung Neckarstaden 10 a · 69117 Heidelberg Telefon (06221) 434 82 53 Mobil (0172) 741 46 66 Telefax (06221) 59 91 91 www.haushaltsaufloesung-hagedorn.de Haushalts- und Firmenauflösung Entrümpelung Entsorgung Transporte 80

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