Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

Finanzielle Hilfen Kranken- und Pflegeversicherung » » Finanzierung bei Krankheit Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zeitlich begrenzt die Kosten. Insbesondere älteren Menschen soll durch diese Regelungen die Möglichkeit erhalten bleiben, ihr eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen, wenn kein Haushaltsangehöriger die benötigte Pflege durchführen kann. » » Die Pflegeversicherung Pflegebedürftige erhalten nach dem Pflegeversicherungsgesetz Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung. Art und Umfang richtet sich nach der Schwere der Pf legebedür f tigkeit sowie danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzen im ambulanten Bereich die familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe. In einer Einrichtung werden Pflegebedürftige von den pflegebedingten Aufwendungen entlastet. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung in einem Heim sind vom Bewohner selbst zu tragen. Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung beraten Sie kostenlos die gesetzlichen und privaten Pf legekassen, die Pf legestützpunkte und kommunale Beratungsstellen. » » Telefongebührenermäßigung Eine monatliche Ermäßigung bietet die Telekom (Sozialtarif ) an, wenn Sie oder ein Haushaltsangehöriger von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind (Bezug von Sozialhilfe) oder einen Schwerbehinder tenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen. Ebenso gilt sie für Personen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt. © Polylooks 84

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