Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

Wichtig ist: Eine gesetzliche Betreuung ist nicht für immer. Wenn es einem besser geht, dann braucht man vielleicht keinengesetzlichen Betreuer mehr. Dafür muss man auch einen Antrag beim Betreuungs·gericht stellen. Das Gericht entscheidet dann. Wenn das Gericht einen Betreuer aussucht, dann darf man mitreden. Man sagt dann:  Das wünsche ich mir von meinem Betreuer.  So soll mein Betreuer sein.  Diese Person soll mein Betreuer sein.  Diese Person soll nicht mein Betreuer sein. Betreuer können sein:  Menschen aus der Familie  Mitarbeiter von Betreuungs·behörden  Berufs·betreuer  Anwälte Das Gericht prüft immer wieder:  Macht der Betreuer gute Arbeit.  Passt der Betreuer zu dem Menschen, den er betreut. Wenn die Familie den Betreuer nicht gut findet, dann kann sie sich beschweren. Erstellt vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2019; Illustrationen: ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. 91

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