Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

Sonstige wichtige Informationen Gesetzliche Betreuung Der Begriff Betreuung meint in diesem Zusammenhang die staatliche Fürsorge für Personen und Vermögen von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder auch dauerhaft nicht selbst regeln können. Derzeit werden rund 1,3 Millionen Menschen auf diese Weise unterstützt. Zur Anordnung einer Betreuung kommt es, wenn das Betreuungsgericht dies entschieden hat. Sowohl Betroffene als auch außenstehende Personen können hier einen Antrag stellen bzw. eine Betreuung anregen. Hierbei gilt: Solange ein Mensch mit körperlicher Behinderung seinen Willen selbstständig bekunden kann, kann ein Antrag nur von diesem selbst gestellt werden. Beratend stehen Ihnen bei solch einer Entscheidung allgemeine Soziale Dienste, örtliche Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine sowie Rechtsanwälte zur Seite. Wichtig ist, dass Betreuungen jederzeit auf Anregung des Betrof fenen oder dessen Betreuers wieder aufgehoben werden können. Diese Aufhebung ist ebenfalls beim Betreuungsgericht zu beantragen. Das Gericht ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen, sofern nicht ständig ohne ersichtlichen Grund immer wieder Anträge gestellt werden. Bei der Auswahl des Betreuers hat der Betroffene selbstverständlich ein Mitspracherecht. Dessen Wünsche muss das Gericht auch berücksichtigen. Der Betrof fene kann zusätzlich durch eine Betreuungsverfügung festlegen, wer Betreuer werden oder nicht werden soll. Sowohl Angehörige als auch Mitarbeiter bei Betreuungsbehörden, Mitglieder von Vereinen, Berufsbetreuer oder Rechtsanwälte kommen als Betreuungsperson infrage. Selbstverständlich werden die Betreuungspersonen regelmäßig vom Betreuungsgericht geprüf t und kontrol l ier t. Außerdem können Dritte oder Angehörige Beschwerde gegen die Betreuungsperson einreichen. Rechtliche Hilfen und Beratungen erhalten die Betreuten zudem von Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsbehörde. Betreuungsbehörde Rhein-Neckar-Kreis Örtliche Betreuungsbehörde Kurfürstenanlage 38 – 40 69115 Heidelberg Tel.: 06221 522-2500 » » Betreuungsvereine Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e. V. (ARV) Hildastraße 1, 69181 Leimen Tel.: 06224 75959 SKM Betreuungsverein für die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis Bergheimer Straße 108, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 602685 © mavoimages - stock.adobe.com 92

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