Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

Sie sich einfach mit dem Kreisseniorenrat in Verbindung. Kreisseniorenrat des Rhein-Neckar-Kreises e. V. Dilsberger Straße 2 (Menzer-Villa) 69151 Neckargemünd Tel.: 06223 8681223 E-Mail: info@kreisseniorenrat-rnk-ev.de Patientenverfügung Mit einer Patientenver fügung können Sie schon als gesunder Mensch festlegen, dass Sie zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn ein leidvolles Sterben unvermeidbar ist. Diese Verfügung ist bindend für die behandelnden Ärzte. Sie muss in schrif tl icher Form vorl iegen, aber nicht beglaubigt werden. Es genügt, wenn sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird. Achten Sie jedoch auf konkrete FormuVorsorgevollmacht Sie wird ausgestellt auf eine Person Ihres Vertrauens. Für den Fall, dass Sie in Situationen kommen, in denen Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, beispielsweise im Falle eines Komas oder bei einer demenziellen Erkrankung, kann diese Vertrauensperson in Ihrem Namen agieren. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung unterliegt die private Regelung nicht der gerichtlichen Kontrolle. Um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde, empfiehlt sich der Eintrag ins Bundeszentralregister. Hinweis: Der Kreisseniorenrat des Rhein-NeckarKreises e. V. hat eine komplette Vorsorgemappe mit Informationen, Anleitungen und Mustern für eine Patientenver fügung, Vorsorgevollmacht und gegenseitige Vollmacht erarbeitet. Wenn Sie Interesse haben, setzen Kathrin Sommerburg Rechtsanwältin | Fachanwältin für Medizinrecht Julia Raab Rechtsanwältin • Ihrer Testamentsgestaltung, gleich ob Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag • der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge • der vorzeitigen Vermögensübertragung (sog. vorweggenommene Erbfolge) • individuellen Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten • der zielgerichteten Klärung Ihrer Nachlassangelegenheiten einschließlich Erbstreitigkeiten Wir beraten Sie kompetent und lösungsorientiert bei SoRa Sommerburg & Raab Rechtsanwälte PartmbB Friedrich-Ebert-Platz 4, 69117 Heidelberg Tel.: 06221 588000, Fax: 06221 5880028 mail@sora-recht.de, www.sora-recht.de 93

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=