Elternratgeber zum Schulbeginn 2019

Vor dem Schulbeginn Was bedeutet Schulfähigkeit? Woher weiß ich eigentlich, dass mein Kind „schulfähig“ ist, also bereit für den Start in den „Ernst des Lebens“, als der die Ein­ schulung so gern bezeichnet wird? Wer sich nicht sicher ist, dem helfen Kinderärzte und Psychologen weiter. Allerdings haben auch diese keine hundertprozentig klare Definition von „Schul- fähigkeit“ parat. Einig sind sich die Experten allerdings, dass ein Kind bei einer Einschulung gewisse Kriterien erfüllen sollte. ƒ ƒ Es sollte körperlich seinemAlter gemäß entwickelt und gesund sein. ƒ ƒ Es sollte die erforderlichen „kognitiven“ Voraussetzungen erfüllen. Damit ist vor allem die Fähigkeit gemeint, sich sprachlichauszudrücken. ƒ ƒ Es sollte „motivationale und soziale“ Voraussetzungen erfüllen, das heißt, es sollte „lernen wollen“ sowie in der Lage sein, seine Konzentration über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten. Und es sollte sich sicher und angst- frei in einer Gemeinschaft von Gleichaltrigen bewegen und kommunizieren können. Der Spielraum zur Beurteilung ist da verständlicher Weise groß. Er kann von Bundesland zu Bundesland, von Arzt zu Arzt, von Schule zu Schule variieren. Der Stichtag Eingeschult werden soll ein Kind imAlter von sechs Jahren. Aber bis wann genau eigentlich soll es sechs geworden sein, wenn im Spätsommer die Schule beginnt? In der Tat sind die so genannten „Stichtage“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die Bestimmungen zu Zurückstellungen oder früheren Einschulungen variieren. INFO Stichtag: 30. September Vorzeitig eingeschult werden können Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Eine begründete Zurückstellung ist möglich. Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grundschule ist Pflicht. Die zuständige Grundschule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schul­ anfängers am nächsten liegt. Auch wer sein Kind auf eine andere Schule, eine Privatschule etwa, schicken möchte, muss dies zunächst bei der zuständigen Grundschule beantragen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schul- anmeldefristen zu stellen. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in diesem Rahmen gestellt werden. Schulanmeldungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigenGrundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubringen sind in jedem Fall ƒ ƒ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ƒ ƒ die Geburtsurkunde des Kindes, ƒ ƒ sonstige Personalpapiere des Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Einschulung sind in allen Bundesländern Schuleingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schul­ eingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder ent- wicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. © MEV-Verlag, Germany 11 Vor dem Schulbeginn

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