Elternratgeber zum Schulbeginn 2019

Auch Buskinder müssen üben Vielleicht wohnen Sie auf dem Land oder in einemWohngebiet, von wo aus Ihr Kind die Schule nur mit dem Bus oder der Straßen­ bahnerreichen kann. Dann überlegen Sie sich sicher schon lange vorher, ob es sich in dieser besonderen Lage zurechtfinden wird. Um Ihr Kind zu einem souveränenBuskind zumachen, sollten Sie – ebensowiebeimSchulweg– schon sehr frühmit der Vorbereitung beginnen . Schon von klein auf sollte sich Ihr Kind an diese Weise der Fortbewegung gewöhnen. In der letzten Kindergartenphase können Eltern dann gezielt auf die zukünftigenSchulbusfahrten hinarbeiten. Dabei müssen Sie sich immer wieder in Erinnerung rufen, dass Dinge, die für Erwachsene selbstverständlich sind, für die zukünftigen Buskinder neu sind. ƒ ƒ Verhalten an der Haltestelle: Üben Sie immer an den Halte­ stellen, an denen Ihr Kind einund aussteigen wird: Zurück- treten, wenn der Bus ankommt, erst einsteigen, wenn der Bus anhält und die Türen geöffnet sind. Die Fahrkarte sollte Ihr Kind immer an der gleichen Stelle verwahren, sodass im Falle einer Kontrolle nicht gesucht werden muss. ƒ ƒ Das Einsteigen und die Fahrt: Trainieren Sie mit Ihrem Kind, den Handlauf zu benutzen, die Fahrkarte vorzuzeigen, den Schulranzen abzunehmen und vor die Füße auf den Boden zu stellenundmöglichst bis zur gewünschten Haltestelle sitzen zu bleiben. Was, wenn es keine Sitzplätzemehr gibt? Überlegen Sie und üben Sie mit IhremKind, wo es sich festhalten kann, wenn es im Bus stehen muss. ƒ ƒ Das Aussteigen: Erst aufstehen, wenn der Bus anhält, aus­ steigen, wenn die Türen ganz geöffnet sind. Nie vor oder hinter dem haltenden Fahrzeug die Fahrbahn betreten, sondern warten, bis der Bus wegfährt. Sie sollten Ihrem Kind die ganze Situation mit all ihren Gefahren plastisch aufzeigen und ihm auch erklären, was für Unfälle in dieser Situation schon passiert sind. Wenn Sie dieses Programm rechtzeitig bewältigen, werden Sie und Ihr Kind dem ersten Schultag etwas sicherer und entspannter entgegenblicken. Mit dem Fahrrad in die Schule Sie sollten Ihr Kind erst nach der Fahrradausbildung in der vier- ten Klasse mit dem Fahrrad in die Schule schicken. Die Verkehrs­ wacht weist immer wieder darauf hin, dass Kinder bis zu diesem Alter nur bedingt mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zurecht- kommen. Bei der Fahrradausbildung werden die Kinder durch den örtlichen Verkehrspolizisten geschult. Daran schließt sich eine Prüfung an. Dazu kommen die Polizisten eigens in die Schule. Natürlich sollte das Fahrradfahren von klein auf gelernt werden: Dazu ist aber die Freizeit besser geeignet. © tatyana_tomsickova / ThinkstockPhotos 14 Tipps für einen guten Start Der künftige Schulweg Manche Eltern werden den ersten Schulwochen in Bezug auf mögliche Gefahrenquellen mit gemischten Gefühlen ent­ gegenblicken. Besonders der Straßenverkehr birgt viele kritischePunkte. Aber auch dieser Situation kann man einiges an Problematik nehmen, wenn Sie sich zusammen mit Ihrem Kind vorbereiten. Wichtig dabei ist, nicht bis zur letzten Minute damit zu warten. Als sehr hilfreich hat sich erwiesen, wenn Eltern, zum Beispiel mithilfe eines Stadtplans, die ungefähr- lichste Schulwegstrecke austüfteln. Natürlich gehören zu den möglichen Gefahrenquellen auch Ampeln, Baustellen, Über- wege, Ausfahrten und anderes. Es ist wichtig, denWeg mit dem Schulanfänger genau zu besprechen und ihn praktisch zu üben, sodass sich das Kind orientieren kann und einigermaßen sicher wird. Der zukünftige Schulweg kann schon in der letzten Kinder­ gartenzeit in das tägliche Wegepensum eingebaut werden. So müssen Sie sich und Ihr Kind nicht unter Druck setzen, alles bald- möglichst zu beherrschen. TIPP An den ersten Schultagen sollten Sie Ihr Kind noch zur Schule be­ gleiten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind den Weg gut allein bewältigt, können Sie sich nach anderen Erstklässlern in IhrerNachbarschaft umschauen. Die Kinder können den Schul­ weg gemeinsam gehen. Auch diese Gruppe sollten Sie noch einmal begleitenund auf problematische Stellen hinweisen. Wenn Sie Ihr Kind über einen längeren Zeitraum begleiten, können auch die Eltern Begleitgemeinschaften bilden.

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