Elternratgeber zum Schulbeginn 2019

Vorsorge und Sicherheit Versicherungsschutz für Ihr Kind Auchwenn Siemit IhremKind den Schulweg schon vor Schulstart intensiv trainiert haben und Ihr Kind sich sicher im Verkehr bewegt, gehören Kinder in jedem Fall zu den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmern . Zwar ist Ihr Kind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, allerdings greift diese Absicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zu bedenken ist zum einen, dass die gesetzliche Unfall­ versicherung nur dann zahlt, wenn Ihr Kind durch einen Unfall in der Schule oder auf dem direkten Schulweg dauerhaft ver- letzt wird. Sobald Ihr Kind von dem eigentlichen Schulweg abweicht, greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr. Mehr als 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich aber nicht in der Schule oder auf dem Schulweg, sondern in der Freizeit. Diese Freizeitunfälle sind über die gesetz- liche Unfallversicherung nicht abgedeckt. Hinzu kommt, dass die Zahlungen nur unzureichend sind. Diese Lücke können Sie mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Sie zahlt bei jedem Unfall, egal ob auf dem Schulweg oder beim Toben auf dem Spielplatz. Über die genauen Konditionen und Leistungen können Sie sich bei der jeweiligen Versicherung informieren. Schutz vor hohen Sachschäden Ebenso wichtig wie die Unfallversicherung ist auch eine Haft- pflichtversicherung. Damit ist Ihre Familie vor Schadensersatz- ansprüchen geschützt. Wie schnell ist es passiert: Beim Fußballspielen schießt Ihr Sohn den Ball in die Wohnzimmerscheibe des Nachbarn oder Ihre Tochter fährt mit dem Fahrrad gegen das Auto des Nachbarn. Ohne Haftpflichtversicherung müssten Sie jetzt selbst für den entstandenen Schaden aufkommen, denn ab dem siebten Lebensjahr ist ein Kind schadensersatzpflichtig. In diesem Fall springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie trägt beispielsweise die Reparaturoder Wiederbeschaffungskosten, übernimmt das Schmerzensgeld oder gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für den Geschädigten. Der Risikoschutz gilt sowohl für die Eltern als Aufsichtspflichtige über eigene oder fremde Kinder als auch für die Kinder selbst. TIPP Der Begriff Teilhabe bedeutet nach einer Definition der Welt­ gesundheitsorganisation (WHO) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Hierbei geht es darum, Menschen aktiv zu unterstützen, damit diese am gesellschaftlichen und wirtschaft­ lichen Leben teilnehmen können. Hier sind sowohl Menschen mit Behinderung als auch mit Migrationshintergrund oder aus schwierigen sozialenVerhältnissen gemeint. Um beispielsweise Familien mit wenig Einkommen bei der Finanzierung der Aus­ bildung ihrer Kinder zu unterstützen und somit zu gewährleisten, dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, werden finanzielle Hilfen angeboten. Seit März 2011 kann dieses Bildungspaket beantragt werden. Allerdings können auch rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden. Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld, SGB-XII-Leistungen, Kinderzuschläge oder Wohngeld beziehen. Kinder und Jugendliche werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert – einzige Ausnahme sind Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit, da hier die Altersgrenze bei 18 Jahren liegt. Bezahlt werden beispielsweise Schulausflüge, Nachhilfeleistungen, Kosten für Beförderungs­ mittel, Mittagessen, aber auch Beiträge für Schwimmkurse oder Vereinssport. © Sunny studio /Fotolia 15 Vorsorge und Sicherheit

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=