Seniorenwegweiser Stadt Heiligenhaus

4. Gesetzliche Ansprüche 4.1 Hilfen für Menschen mit Behinderung Wussten Sie, dass Ihnen als Schwer- behinderter staatliche Leistungen oder Vergünstigungen zustehen, um die Folgen Ihrer Behinderung zu mildern? Die dafür erforderliche amt- liche Feststellung der Behinderung ggfls. ein entsprechender Schwer- behindertenausweis müssen hierzu beantragt werden. Im Bürger- büro in Heiligenhaus erhalten Sie die notwendigen Formulare für Erst- und Änderungsanträge. Unter Kreisverwaltung Mettmann / Schwer- behindertenausweis können Sie Formulare herunterladen oder den Antrag auch direkt online stellen. Ein dazugehöriger Parkausweis kann nach Bewilligung im Bürgerbüro in Heiligenhaus ausgestellt werden. Jeden ersten Mittwoch im Monat findet von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr ein Außensprechtag im Velberter Rathaus statt. Zuständige Stelle beim Kreis Mettmann: Behinderung und Ausweis Amt für Menschen mit Behinderung Schwarzbachstraße 10 Verwaltungsgebäude 5 40822 Mettmann Telefon: 02104 993410 E-Mail: schwerbehindertenrecht@ kreis-mettmann.de 4.2 Hilfen für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen Mit der Umsetzung des Bundesteil- habegesetzes ist ab 01.01.2020 das Sozialamt für die Bewilligung existenz- sichernder Leistungen in besonderen Wohnformen zuständig. Mithin können Menschen mit Behinderung, die in einer Wohneinrichtung für Behinderte wohnen, hier Leistungen der Sozial­ hilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicher­ stellen können. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt, in der vor Aufnahme in die besondere Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt gegeben war. Die existenzsichernden Leistungen setzen sich zusammen aus der Regelbedarfsstufe, den angemes- senen Unterkunftskosten, ggfls. Mehrbedarfen und Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträgen abzüglichdes Einkommens. Bei Fragen wenden Sie sich an den Fachbereich Soziales. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Heiligenhaus Hauptstraße 157 Frau Lomberg für die Buchstaben A – G Raum 111 Telefon: 02056 13-329 Frau Unverricht für die Buchstaben H – N Raum 110 Telefon: 02056 13-354 Frau Boismard für die Buchstaben O – Z Raum 109 Telefon: 02056 13-337 12 4. Gesetzliche Ansprüche

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