Seniorenwegweiser Stadt Heiligenhaus

4.3 Pflegeversicherung / Pflegegeld Wussten Sie, das Pflegegeld bei den Pflegekassen, also den Krankenkassen, beantragt wird? Diese beauftragt den medizinischen Dienst zur Begutach- tung des persönlichen Bedarfs an pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss man als pflegebedürftig eingestuft werden. Die jeweilige Pflegegeld- pauschale richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird als Sachleistung an den beauftragten Pflegedienst, an die Pflegeeinrichtung oder zur Sicher- stellung der privaten häuslichen Pflege an den Pflegegebedürftigen gezahlt. Wer nicht versichert ist oder aus sons- tigen Gründen keine Ansprüche auf Pflegegeld hat, ist auf die sogenannte „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ angewiesen. 4.4 Grundsicherung im Alter Wussten Sie, dass die Grundsicherung im Alter gewährt wird, wenn kein aus- reichendes Vermögen und Einkommen vorhanden ist? Scheuen Sie sich nicht und lassen Sie Ihren Anspruch prüfen. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Heiligenhaus Hauptstraße 157 Frau Lomberg für die Buchstaben A – G Raum 111 Telefon: 02056 13-329 Frau Unverricht für die Buchstaben H – N Raum 110 Telefon: 02056 13-354 Frau Boismard für die Buchstaben O – Z Raum 109 Telefon: 02056 13-337 4.5 Wohngeld und Wohn- berechtigungsschein Wussten Sie, dass es viele Haushalte gibt, denen es schwer fällt die Wohn- kosten für eine Wohnung wegen eines geringen Einkommens zu tragen? Für diese Haushalte wird Wohngeld als Zuschuss gewährt. Liegen die Voraus- setzungen vor, besteht auf Wohngeld ein Rechtsanspruch. Für den Bezug einer öffentlich geför- derten Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie, wenn das Ein- kommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreitet und die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Heiligenhaus Hauptstraße 157 N. N. für die Buchstaben A – I Raum 114 Telefon: 02056 13-347 Frau Boll für die Buchstaben J – Z Raum 115 Telefon: 02056 13-365 4.6 Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Wussten Sie, dass die GEZ (Gebühren­ zentrale) selbst über Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr entscheidet? Diesen Antrag und alle anderen Formulare (An- / Abmeldung, Änderung) erhalten Sie im Bürgerbüro. Zentrale Telefonnummer Bürgerbüro: 02056 13-0 13 4. Gesetzliche Ansprüche

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