Seniorenwegweiser Stadt Heiligenhaus

Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, steigt der Eigen­ anteil nicht mit an. 5.2 Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beein- trächtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewälti- gung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zuhause oder in einer professionellen Einrichtung in An- spruch genommen werden können. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Pflegestütz­ punkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. • Ambulante Pflege • Tagespflege • Kurzzeitpflege • 24-Stunden-Pflege • Stationäre Pflegeeinrichtung • Wohngemeinschaften • „Essen auf Rädern” Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsspektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen vorliegen müssen. Nehmen Sie sich genug Zeit und ver- schaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. 5.3 Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkas- sen in Anspruch nehmen. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflege­ zeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand Mai 2019 © Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu/ AdobeStock 15 5. Rund um das Thema Pflege Alltagsbegleitung für Senioren (mit u. ohne Demenz) Praktische Hilfe, Begleitungen, Beschäftigungsangebote und Freizeitgestaltung • ab Pflegegrad 1 zahlt Krankenkasse Alltagsbegleitung Marita Ludwig Fachkraft für Betreuung 42549 Velbert • Danziger Platz 6 Telefon: 02051 / 8032102 • Mobil: 0171 / 4834885 www.ludwig-alltagsbegleitung.de

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