Seniorenwegweiser Stadt Heiligenhaus

5. Rund um das Thema Pflege Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es sich in erster Linie über die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. 5.1 Pflegegrade und Leistungen Um Leistungen aus der Pflegeversiche- rung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zustän­ digen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Der Leistungsanspruch beginnt mit dem Tag der Antragstellung und wird nicht rückwirkend erbracht. Der Antragsteller wird von einem Gut- achter des medizinischen Dienstes der jeweiligen Krankenkasse, anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln. Auf der Grundlage dieses Gutachtens ent- scheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antrag­ steller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: • Mobilität • kognitive und kommunikative Fähigkeit • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingen Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflege­ einrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. © Monkey Business / Fotolia 14 5. Rund um das Thema Pflege

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