Seniorenwegweiser Stadt Heiligenhaus

9. Vorsorge, Testament und Todesfall Über den Tod zu reden ist heute kein Tabu mehr. Sich mit dem Thema Tod und Sterben zu beschäftigen, sich bewusst zu sein, dass der Tod ge- nauso selbstverständlich zu unserem Leben gehört wie die Geburt, muss uns nicht die Lust am Leben nehmen. Im Gegenteil. Vielleicht wissen wir erst dann, wie kostbar jede Minute und jede Stunde unseres Lebens ist und wie wichtig es ist, die Zeit, die uns geschenkt ist, zu nutzen und auszukosten. 9.1 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünschezu äußern und selbst- bestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauens­ personen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vollmacht. Die Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Ver- trauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werdensollte, vom Vormundschafts­ gericht bestellt werden soll. Die Vorsorgevollmacht Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht aus- gestellt werden, in der eine Person oder mehrere Personen des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte einge- setzt werden können. Im Unterschied zum Betreuer muss der Bevollmäch- tigte nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden. Er kann im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln. Die Vollmacht gilt nur für die Ange­ legenheiten, die in ihr genannt werden. Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der vermögensrecht­ liche Bereich übertragen werden. Eine Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Es ist ratsam die Vollmacht notariell bestätigen zu lassen. 22 9. Vorsorge, Testament und Todesfall

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=