Fit und Aktiv - Stadt Heiligenhaus

14 4. Gesetzliche Ansprüche 4. Gesetzliche Ansprüche 4.1 Hilfen für Menschen mit Behinderung Wussten Sie, dass Ihnen als Schwerbehinderter staatliche Leistungen oder Vergünstigungen zustehen, um die Folgen Ihrer Behinderung zu mildern? Die dafür erforderliche amtliche Feststellung der Behinderung ggfls. ein entsprechender Schwerbehindertenausweis müssen hierzu beantragt werden. Im Bürgerbüro in Heiligenhaus erhalten Sie die notwendigen Formulare für Erst- und Änderungsanträge. Unter Kreisverwaltung Mettmann / Schwerbehindertenausweis können Sie Formulare herunterladen oder den Antrag auch direkt online stellen. Ein dazugehöriger Parkausweis kann nach Bewilligung im Bürgerbüro in Heiligenhaus ausgestellt werden. Jeden ersten Mittwoch im Monat findet von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr ein Außensprechtag im Velberter Rathaus statt. Zuständige Stelle beim Kreis Mettmann: Behinderung und Ausweis Amt für Menschen mit Behinderung Schwarzbachstraße 10, Verwaltungsgebäude 5 40822 Mettmann Telefon: 02104 993410 E-Mail: schwerbehindertenrecht@kreis-mettmann.de 4.2 Hilfen für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ab 1. Januar 2020 das Sozialamt für die Bewilligung existenzsichernder Leistungen in besonderen Wohnformen zuständig. Mithin können Menschen mit Behinderung, die in einer Wohneinrichtung für Behinderte wohnen, hier Leistungen der Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt, in der vor Aufnahme in die besondere Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt gegeben war. Die existenzsichernden Leistungen setzen sich zusammen aus der Regelbedarfsstufe, den angemessenen Unterkunftskosten, ggfls. Mehrbedarfen und Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträgen abzüglich des Einkommens. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Heiligenhaus, Hauptstraße 157 Frau Doebbeler, Raum 107 Telefon: 02056 13-234 © Stadt Heiligenhaus

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=