Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

39 2. Gesetzliche Ansprüche Gesetzliche Ansprüche Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Wohnen im Alter Gesundheit Gemeinsames Handeln Begegnung, Bildung Kultur, Sport & Freizeit Notfall- Telefonnummern Den letzten Weg in Würde gehen Beratung und Information Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abteilung Sozialhilfe, Grundsicherung, Unterhalt und Forderungseinzug Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3256 Fax: 02323 16-3687 2.8 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Die Eingliederungshilfe ist nicht mehr Teil des Fürsorgesystems der Sozialhilfe, sondern wurde zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Damit erhalten Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten für ein selbst- bestimmtes Leben. Der neue Behinderungsbegriff begreift eine funktionale Beeinträchtigung nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person, sondern betrachtet sie im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen. Bisher waren die Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe geregelt. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden sie als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ in das SGB IX aufgenommen und reformiert. Neu geregelt wurden auch die Zuständigkeiten. Die Stadt Herne ist zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen an Kinder/ Jugendliche/ junge Menschen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule. Jedoch nicht, wenn sie Leistungen über Tag und Nacht in einer besonderen Wohnform, zur Betreuung in einer Pflegefamilie, in heilpädagogischen Tagesstätten, in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege oder im Rahmen der Frühförderung erhalten. In diesen Fällen sowie für Erwachsene sind grundsätzlich die Landschaftsverbände (für Herne der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) Ansprechpartner. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen wurde weitergehend eingeschränkt. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abteilung Sozialhilfe, Grundsicherung, Unterhalt und Forderungseinzug Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3256 Fax: 02323 16-3687 © altoimages-Stocksy / AdobeStock

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