Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

64 4. Wohnen im Alter Gesetzliche Ansprüche Gemeinsames Handeln Begegnung, Bildung Kultur, Sport & Freizeit Notfall- Telefonnummern Den letzten Weg in Würde gehen Beratung und Information Gesundheit Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Wohnen im Alter Das Wohngeldgesetz sieht für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 oder Pflegegrad 4 oder 5 einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr vor. Häuslich pflegebedürftige schwerbehinderte Menschen i. S. d. § 14 SGB XI oder Menschen mit einem Pflegegrad von 1, 2, oder 3, mit einem GdB von unter 100 können ebenfalls einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt die monatliche Belastung anstelle der Miete. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/3 – Wohngeld – Frau Kuchendorf Rathaus Wanne Rathausstraße 6, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3414 Auf dem Rohde 49 44627 Herne Telefon: 02323 / 30925 Telefax: 02323 / 30105 www.bauverein-sodingen.de email@bauverein-sodingen.de Wohnungsgenossenschaft Herne-Süd eG Siepenstraße 10a | 44623 Herne Telefon: 02323/99493-46 (Frau Walter) Telefax: 02323/99493-59 | Email: info@whs.de Internet: www.whs.de

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