Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

© highwaystarz / Fotolia 66 4. Wohnen im Alter Gesetzliche Ansprüche Gemeinsames Handeln Begegnung, Bildung Kultur, Sport & Freizeit Notfall- Telefonnummern Den letzten Weg in Würde gehen Beratung und Information Gesundheit Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Wohnen im Alter Muss ich nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen? Ein neuer Wohnberechtigungsschein muss nur neu beantragt werden, wenn Sie ausziehen und eine neue öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten, oder wenn Sie innerhalb des Hauses umziehen möchten. Was mach ich nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins? Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins können Sie auf Wohnungssuche gehen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, müssen Sie die zweifache Ausfertigung des Wohnberechtigungsscheins beim Vermieter der neuen Wohnung abgeben. Eine Ausfertigung behält der neue Vermieter für seine Unterlagen und eine Ausfertigung schickt er ausgefüllt an die zuständige Stadtverwaltung zurück. Gerne sind Ihnen die Mitarbeiter / -innen der Abteilung Wohnungswesen bei der Wohnungssuche behilflich. Für die Wohnraumvermittlung erreichen Sie sie unter folgenden Telefonnummern: • 02323 16-3532 • 02323 16-3551 oder per E-Mail an soziales@herne.de 4.5 Wohnberatung Möchten Sie Ihre Wohnung an Ihre veränderten Bedürfnisse anpassen? Suchen Sie Informationen über Hilfsmittel, die es Ihnen ermöglichen trotz Beeinträchtigungen so selbstständig wie möglich zu leben? Wünschen Sie Beratung zu neuen Wohnformen im Alter? Die Mitarbeiterin der Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen des Diakonischen Werkes berät Sie in Fragen der Wohnungsumgestaltung, der Hilfsmittelange- bote und der Wohnmöglichkeiten im Alter. Auf Wunsch steht Ihnen die Wohnberatung bei Gesprächen mit Vermietern, Ämtern, Kranken- und Pflegekassen etc. zur Seite und unterstützt Sie bei der Beantragung von finanziellen Hilfen. Wohnberatungsstelle des Diakonischen Werkes Herne Altenhöfener Straße 19, 44623 Herne Telefon: 02323 496932 E-Mail: s.kampmann@diakonie-herne.de Über die Möglichkeiten und Erfordernisse, die mit dem Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung verbunden sind, informiert Sie darüber hinaus die Stadt Herne, Fachbereich Soziales, Abteilung Wohnungswesen. Auch Wohnungsunternehmen bieten immer mehr eigene Seniorenberatungsdienste an, die sich um die Belange ihrer Bewohner (Mieter ab 60 Jahre) kümmert.

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