Seniorenwegweiser der Stadt Herne

3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht 39 3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht In der Regel bieten alle vollstationären Pflegeeinrichtungen ebenfalls sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Diese können von den Pflegeeinrichtungen nach Bedarf sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Dauerpflege verwendet werden. Die vollstationären Pflegeeinrichtungen finden Sie im Kapitel 3.2.1 3.2.4 Tagespflege Tagespflege ist ein Betreuungsangebot, dass an Werk-, Sonn- und Feiertagen von morgens bis nachmittags alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen offensteht, deren Versorgung während der übrigen Tageszeiten und am Wochenende in der eigenen Häuslichkeit sichergestellt ist. Die Tagespflege kann dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig zu Hause leben können, ohne auf eine ihrem Zustand angemessene Betreuung und Pflege verzichten zu müssen. Einrichtungen der Tagespflege fallen unter den Begriff „Gasteinrichtungen“. Die Inanspruchnahme der Tagespflege durch pflegebedürftige Senioren kann für diejenigen in Frage kommen, • die so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben möchten, • die sich nicht mehr alleine versorgen können oder alleine sind, • deren Angehörige berufstätig sind und/oder sich dem pflegebedürftigen Familienmitglied nicht mehr ausreichend widmen können, • bei denen Gedächtnis und Merkfähigkeit nachlassen, • die mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen (z. B. bei Gehbehinderungen oder nach Schlaganfällen) leben müssen, • die nicht bettlägerig sind und • die den Erhalt, die Wiedergewinnung und/oder die Verbesserung ihrer alltagspraktischen Fähigkeiten anstreben. Der Tagesgast wird morgens mit einem Kleinbus abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Der weitere Tagesablauf beginnt dann in der Regel mit einem gemeinsamen Frühstück. Bis zum Mittagessen werden Gruppen- und Beschäftigungsmaßnahmen, Hilfen zur Rehabilitation (z. B. Einüben von täglichen Verrichtungen) sowie medizinische und pflegerische Leistungen angeboten. Nach dem Mittagessen bieten Ruheräume die Möglichkeit zur Entspannung. Am Nachmittag werden neben den Gruppen angeboten auch individuelle Beschäftigungen, Spaziergänge, Gesprächskreise und ein anschließendes Kaffeetrinken angeboten. Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen einschließlich der Beförderungskosten. Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung trägt der Pflegegast selbst. Es empfiehlt sich, vor Inanspruchnahme der Tagespflege bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten zu stellen. In bestimmten Fällen ist – abhängig vom Einkommen – auch eine Kostenübernahme durch den Fachbereich Soziales möglich. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig darüber, welche Zuschüsse im Einzelfall gewährt werden können. Folgende Einrichtungen (Einrichtungen der Tagespflege fallen unter den Begriff „Gasteinrichtungen“) bieten Tagespflege in Herne an: Tagespflege im DRK-Altenhilfezentrum „Königsgruber Park“ Bergmannstraße 20, 44651 Herne 26 Tagespflegeplätze Telefon: 02325 969450 Fax: 02325 969401 Gästehaus St. Elisabeth Standort Wanne Laurentiusstraße 10, 44649 Herne 12 Tagespflegeplätze Telefon: 02325 91260 Fax: 02325 912699 Gerontopsychiatrische Tagespflegeeinrichtung der AWO Poststraße 38, 44629 Herne 12 Tagespflegeplätze Telefon: 02323 228433 Fax: 02323 228434 Diakonisches Zentrum Crange Tagespflege Dorstener Straße 490, 44653 Herne 12 Tagespflegeplätze Telefon: 02325 9718-22 Fax: 02325 9718-20 Diakonisches Werk gGmbH Tagespflege Altenhöfener Straße 21 a, 44623 Herne 14 Tagespflegeplätze Telefon: 02323 13740-34 Fax: 02323 13740-30

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