Ratgeber für Menschen mit Behinderung - Stadt Herne

IV. Finanzielle Unterstützung 21 2 . Wohngeld Wohngeld wird auf Antrag gewährt, und zwar vom Ersten des Monats an, in dem der Antrag gestellt wird. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Haushaltseinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushalts- mitglieder und von der monatlichen Miete. Das Wohngeldgesetz sieht für schwerbehinderte Men- schen mit einem GdB von 100 oder Pflegegrad 4 oder 5 einen Freibetrag von 1 . 500 Euro im Jahr vor. Häuslich pflegebedürftige schwerbehinderte Men- schen i. S. d. § 14 SGB XI mit einem GdB von unter 100 oder Pflegegrad 2 oder 3 können einen Freibetrag von 1 . 200 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt die monatliche Belastung anstelle der Miete. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41 / 4 – Wohngeld – Frau Kuchendorf Hauptstraße 241 , 44649 Herne Telefon: 02323 16 - 3414 1 . Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 4 . Kapitel SGB XII) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung werden gem. Kapitel 4 des SGB XII als Teil der Sozialhilfe gewährt. Die Leistungen sichern den not- wendigen Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen. Leistungsberechtigt sind Menschen, die entweder die jeweilige Altersgrenze ( 65 . bis 67 . Lebensjahr) erreicht haben, oder, wenn sie das 18 . Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarkt- lage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Ver- anlassung der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Diese Entscheidung ist nicht vom tatsächlichen Bezug einer Rente oder einem bestehenden Renten­ anspruch abhängig. Grundsicherung wird unter Anrechnung des eigenen Einkommens in Höhe der Differenz zum notwendigen Lebensunterhalt gezahlt, wenn und soweit kein verwert- bares Vermögen vorhanden ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne Fachbereich Soziales Abt. 41 / 2 Hauptstraße 241 , 44649 Herne Telefon: 02323 16 - 1650 IV. Finanzielle Unterstützung © A.R. – Fotolia

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