Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

20 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung Rechtliche Grundlagen • Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung war bis 31 . 12 . 2019 eine spezielle Hilfe im Leistungskata- log der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII). Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegeset- zes (BTHG) ist das Eingliederungshilferecht seit dem 01 . 01 . 2017 nach und nach grundlegend reformiert worden. Ziel war es, die Rechte von behinderten Men- schen zu stärken und deren Selbstbestimmung zu för- dern – gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung. Basierend auf den Vorgaben des Bundesteilhabe­ gesetzes wurde die Eingliederungshilfe ab 01 . 01 . 2020 im SGB IX verankert. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen ist die Stadt Herne als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig für Leistungen an Kinder von der Geburt bis zur Beendigung der Schul- ausbildung (z. B. Hilfen zur Schulbildung). Für Leis- tungen an erwachsene Menschen ist der überörtliche Sozialhilfeträger (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) zuständig. Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Rententrägern etc.) bestehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt Herne – Fachbereich Soziales Eingliederungshilfe Hauptstraße 241 , 44649 Herne Telefon: 02323 16 - 1650 dem Fahrzeugschein dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist mit Benutzungsbeschränkungen verbunden. Das Auto darf nur dann von anderen gefahren werden, wenn diese den behinderten Menschen fahren oder für seine Haushalts- führung unterwegs sind. Die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung stehen den behinderten Menschen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Auskunft darüber gibt das für die Stadt Herne zustän- dige Hauptzollamt Dortmund. Hinweise auf Steuer­ erleichterungen für schwerbehinderte Personen erhält man auf der Homepage des Zolls oder am Servicetelefon. Hauptzollamt Dortmund Semerteichstraße 47 – 49 , 44149 Dortmund Telefon: 0231 9571 - 0 , Telefax: 0231 9571 - 1999 www.zoll.de Auskunft Kraftfahrzeugsteuer Montag – Freitag: 08 : 00 – 17 : 00 Uhr Telefon: 0351 44834 - 550 E-Mail: info.kraftst@zoll.de 8 . Steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer (Lohnsteuer) Das ServiceCenter Nordrhein-Westfalen steht Ihnen für behinderungsbedingte Steuervergünstigungen und wei- tere Fragen von Montag bis Freitag zwischen 08 : 00 Uhr und 18 : 00 Uhr per E-Mail nrwdirekt@nrw.de un d tele- fonisch unter der Servicenummer 0211 837 - 1001 zur Verfügung. 9 . E ingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimm- ten Voraussetzungen Personen, die nicht nur vorüber- gehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

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