Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

19 IV. Finanzielle Unterstützung • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung gemäß deutschem Schwerbehinder- tenrecht von mindestens 90 Prozent sind. Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigung, die Anschlussarten, für die der Sozialtarif gilt, und Antragsformulare gibt es bei der Telekom oder auf der Homepage der Telekom. Kontakt: Telefon: 0800 3301000 (Kundenservice) Telefon: 0800 3303000 (Beratung und Bestellung) www.telekom.de Kundenkontaktstelle: Telekom-Shop Herne Bahnhofstraße 66 , 44623 Herne Telefon: 02323 54915 Telekom-Shop Herne Hauptstraße 257 , 44649 Herne Telefon: 02325 3759750 Informationen auch auf der Internetseite der Stadt Herne: https://www.herne.de/Stadt-und-Leben/ Menschen-mit-Behinderung/Finanzielle-Unterstuetzung/ 7 . Kraftfahrzeugsteuer Blinde (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis), Hilflose (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis) und außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) sind als Halter eines Kraftfahrzeuges von der Kfz-Steuer befreit. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Perso- nennahverkehr. Erheblich Gehbehinderte (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) und Gehörlose (Merk- zeichen Gl im Schwerbehindertenausweis) können zwi- schen der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr und einer um 50 Prozent ermäßigten Kfz-Steuer wählen. Für die Steuerermäßigung stellt die Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales 50 / 6 das Beiblatt zum Schwerbehin- dertenausweis ohne Wertmarke aus, das zusammen mit Taubblinde Menschen haben einen Anspruch auf Befrei- ung von der Rundfunkbeitragspflicht. Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine Rundfunk- beitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßi- gung bei der Deutschen Telekom. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenz- hunde, z. B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen. Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesund- heitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV): • Blind oder wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist • Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständi- gung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50 ) • Eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehen- den GdB von mindestens 80 , wenn der Betroffene auf- grund seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann • Der reduzierte monatliche Beitrag beträgt 5 , 83 Euro. Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1 . Januar 2021 auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Das beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz am 12 . März 2020 . Auskünfte zur Gebührenbefreiung/-ermäßigung erhal- ten Sie auch direkt über das Service-Telefon oder die Homepage des Beitragsservices von ARD ZDF Deutschlandradio. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Telefon: 01806 999 555 10 * Telefax: 01806 999 555 01 * (* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen) www.rundfunkbeitrag.de 6 . Telefon-Sozialtarif der Telekom Den Sozialtarif erhalten Privatkundinnen und Privatkun- den mit einem Festnetz-Anschluss oder in ihrem Haus- halt lebende Angehörige, wenn diese • durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutsch- landradio (früher GEZ) von der Rundfunkbeitrags- pflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten oder • Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder © ponsulak - Fotolia

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