Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

16 III. Berufliche Eingliederung III. Berufliche Eingliederung Die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder anderen Vermittlungshemmnissen richten sich an Menschen mit einer psychischen Behinderung oder Erkrankung, die ihre berufliche Perspektive klären und (weiter-)entwickeln wollen und die ihren Wiedereinstieg oder Ersteinstieg in den Arbeitsmarkt suchen. Wenn Sie psychisch krank waren oder sind, die medizinische Rehabilitation abgeschlossen haben und Ihre beruflichen Perspektiven klären wollen, können wir Ihnen ein wohnortnahes, individuelles Rehabilitationsangebot machen. Die Klärung Ihrer realistischen berufsbezogenen Perspektiven soll dabei zu einer Stärkung und Erweiterung Ihrer berufs- und arbeitsmarktbezogenen Handlungsfähigkeit führen. Dieses Angebot wird beim Fachdienst Berufliche Rehabilitation des Ev. Verbunds Ruhr durchgeführt. Wir erarbeiten mit Ihnen Ihre persönliche berufliche Perspektive Diese Perspektive kann bestehen in: • einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt • einer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung • einer schulischen Ausbildung • einer Tätigkeit in einem Integrationsbetrieb • einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung • der Nutzung tagesstrukturierender Angebote Fachberatung Übergang Psychiatrie – allgemeiner Arbeitsmarkt Ev. Verbund Ruhr gemeinnützige GmbH IFD Bochum-Herne Westring 26, 44787 Bochum Telefon: 0234 9133-185 Sprechstunden: Alleestraße 144, 44793 Bochum Telefon und Telefax: 0234 91221555 E-Mail: andrea.born@diakonie-ruhr.de www.diakonie-ruhr.de Ev. Verbund Ruhr gemeinnützige GmbH Wiescherstraße 24, 44623Herne • bei Bedarf intensive Betreuung durch geschulte Integrationsfachkräfte – auch nach der Einstellung • Eingliederungszuschuss (zum Ausgleichen qualifikatorischer Minderleistungen) • Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten • Zuschuss zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung • Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes 6. I ntegrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne Der Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne unterstützt Menschen mit Behinderung bei • Problemen am Arbeitsplatz, • dem Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, • dem Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – KAoA-STAR, • dem Übergang aus Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung in den Arbeitsmarkt, • bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach § 33 SGB IX • Auch Arbeitgeber*innen werden vom IFD beraten, wenn es Probleme bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitenden gibt. • Der IFD für Bochum und Herne wird beauftragt vom LWL-Inklusionsamt Arbeit, von der Agentur für Arbeit für Bochum und Herne, der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften und anderen Kostenträgern. Das Angebot des IFD ist für Menschen mit einer Behinderung und Arbeitgeber*innen kostenlos. Der IFD unterliegt der Schweigepflicht. Der IFD für Bochum und Herne ist ein Dienst der EVR – Ev. Verbund Ruhr gemeinnützigen GmbH. Nähere Informationen finden Sie unter: www.ifd-westfalen.de Weitere Auskünfte erteilt: IFD Bochum-Herne Alleestraße144, 44793 Bochum Telefon: 0234 91464160, Telefax: 0234 9146415 E-Mail: martina.schuster@diakonie-ruhr.de 7. Maßnahmen beim Fachdienst Berufliche Rehabilitation • Maßnahme zur beruflichen Eingliederung im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung • QUIT-Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit/ Jobcenter • Perspektive-Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit/Jobcenter

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