Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

17 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden gem. Kapitel 4 des SGB XII als Teil der Sozialhilfe gewährt. Die Leistungen sichern den notwendigen Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen. Leistungsberechtigt sind Menschen, die entweder die jeweilige Altersgrenze (65. bis 67. Lebensjahr) erreicht haben, oder wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Veranlassung der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Diese Entscheidung ist nicht vom tatsächlichen Bezug einer Rente oder von einem bestehenden Rentenanspruch abhängig. Grundsicherung wird unter Anrechnung des eigenen Einkommens in Höhe der Differenz zum notwendigen Lebensunterhalt gezahlt, wenn und soweit kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/2 Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-1650 2. Wohngeld Wohngeld wird auf Antrag gewährt, und zwar vom Ersten des Monats an, in dem der Antrag gestellt wird. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Haushaltseinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder und von der monatlichen Miete. Das Wohngeldgesetz sieht für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 oder Pflegegrad 4 oder 5 einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr vor. Häuslich pflegebedürftige schwerbehinderte Menschen i. S. d. § 14 SGB XI oder Menschen mit einem Pflegegrad von 1, 2 oder 3 mit einem GdB von unter 100 können ebenfalls einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt die monatliche Belastung anstelle der Miete. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/4 – Wohngeld Rathausstraße 6 im Wanner Rathaus, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3414 Weil‘s um mehr als Geld geht. Erledigen Sie Ihre Finanzgeschäfte jederzeit und überall. Mit Online-Banking und den Apps der Sparkasse. Mehr Infos unter www.herner-sparkasse.de Unabhängig unterwegs.

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