Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

38 VI. Wohnen VI. Wohnen Die Mitarbeiter*innen der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne (Behindertenassistent*innen oder Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialen Jahres) sichern durch persönliche Assistenz im größtmöglichen Umfang die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu. Sie unterstützen mit so wenig Hilfe wie möglich und so viel Hilfe wie nötig, bei Bedarf auch „rund um die Uhr“. Sie helfen im Haushalt, fördern vorhandene Fähigkeiten, sichern den Versorgungsbedarf und die Aufrechterhaltung sozialer Bindungen. Ebenfalls ist die Familien- und Krankenpflege e. V. Herne in der Schulbegleitung bei Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Behinderungsmerkmalen tätig: • an Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten • an integrativen Schulen • an Regelschulen Dies schließt die Betreuung im Unterricht, auf Klassenfahrten und in Praktika ein. Sie begleitet Studierende mit Behinderung zur Universität. Familien- und Krankenpflege e. V. Herne Soziale Dienste Jahnstraße 15, 44625 Herne www.fuk-herne.de Erstkontakt über die Abteilungsleitung der Sozialen Dienste: Frau Martina Pohl Telefon: 02323 1487345 E-Mail: martina.pohl@fuk-herne.de 5. A ufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen (ehemals: Heimaufsicht) ist zuständig für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen sowie für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Die Aufsichtsbehörde führt regelmäßig Kontrollen durch mit dem Ziel, die Würde, die Rechte, die Interessen und die Bedürfnisse der Menschen, die in entsprechenden Einrichtungen leben oder diese nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem alle berechtigten Personen über die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und ist Ansprechpartnerin für Hinweise und Beschwerden über Einrichtungen nach dem WTG. Kontakt zur Aufsichtsbehörde: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Rathausstraße 6, 44649 Herne Zimmer 15, 16 Telefon: 02323 16-3203 oder -3268 Telefax: 02323 16-12339205 E-Mail: heimaufsicht@herne.de Persönliche Assistenz sichert Menschen mit Behinderungen die Selbstbestimmung Soziale Dienste der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne Die Familien- und Krankenpflege e. V. Herne ist eine gemeinnützige Einrichtung und als freier Wohlfahrtsträger dem Paritätischen Landschaftsverband NRW angeschlossen. Seit 1975 bietet die Familien- und Krankenpflege e. V. Herne Leistungen in der ambulanten Kranken- und Altenpflege, im Menüservice, im Hausnotruf, in der Betreuung sowie in den Sozialen Diensten an. Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind und in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben möchten, haben mit der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne den richtigen Anbieter gefunden. Durch die Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung werden die Betroffenen zu einer selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Lebensweise befähigt. Vorhandene Fähigkeiten können erhalten bzw. gefördert werden, die körperliche Befindlichkeit des Einzelnen verbessert sich bzw. eine Verschlechterung wird verhütet oder verlangsamt. © contrastwerkstatt - Fotolia

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