Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

39 VII. Pflege VII. Pflege 1. Pflegeversicherung/Pflegegeld Seit dem 1. Januar 1995 ist die Pflegeversicherung in Kraft. Rund 80 Millionen Bürger*innen haben einen Versicherungsschutz bei häuslicher und stationärer Pflege. Für die soziale Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Jeder, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Hilfen bei häuslicher Pflege sollen dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in der eigenen Wohnung verbleiben und in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden können. Wenn Sie pflegeversichert sind, erhalten Sie finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung vorrangig bei ihrer Pflegekasse im Rahmen der Pflegeversicherung. Reichen diese Leistungen nicht aus oder ist der Hilfebedarf nicht so hoch, dass die Pflegekasse leisten kann, kann die Gewährung von Hilfe zur Pflege durch den Fachbereich Soziales in Betracht kommen. Dies gilt auch für pflegebedürftige Personen, die nicht pflegeversichert sind. Die Hilfe zur Pflege soll die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen stärken. Leistungen der häuslichen (= ambulanten) Pflege sind insbesondere • Pflegegeld oder Pflegebeihilfen • Übernahme angemessener Kosten für einen Pflegedienst • Kostenübernahmen für Pflegehilfsmittel Ist eine Pflege zuhause nicht mehr möglich oder nicht ausreichend und ist stationäre oder teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für • Tages- oder Nachtpflege, • Kurzzeitpflege, • vollstationäre Pflege. Serviceportal Stadt Herne, Suchbegriff: Hilfe zur Pflege https://serviceportal.herne.de Serviceportal Stadt Herne, Suchbegriff: Leistungen zur Pflege (Pflegeversicherung) https://serviceportal.herne.de Weitere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihren Kranken-/Pflegekassen (Anschriften und Rufnummern finden Sie im Kapitel 1.1 „Beratung durch Pflegekassen und Krankenkassen“) sowie beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abteilung Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Grundsicherung Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-1650, Telefax: 02323 16-3687 E-Mail: soziales@herne.de 2. Leistungen für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, hat der zu Pflegende einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen (z. B. Gehhilfen, Rollstühle, Toilettenstühle, Treppensteighilfen etc.). Außerdem können Zuschüsse bei Umbaumaßnahmen beantragt werden, die zur Verbesserung der individuellen Wohnsituation beitragen, z. B. Haltegriffe, Verbreiterung der Türen oder der Einbau eines Duschlifts. Die Übernahme der Hilfsmittel erfolgt in der Regel durch die Kranken- bzw. Pflegekassen. Info: Die Sanitätshäuser können den Gelben Seiten für den Bereich Herne entnommen werden. 3. Ambulante Pflegedienste Ambulante Dienste bieten sich an, wenn Hilfe und Pflege in der häuslichen Umgebung benötigt werden. Sie stellen häufig eine Alternative zu Alten- und Pflegeheimen dar. Ihre Aufgaben umfassen sowohl Hilfen an der Person als auch Hilfen für die Person. Durch dieses Angebot kann häufig vermieden werden, dass die eigene Wohnung aufgegeben werden muss. Sanitätshaus · Ärztebedarf · Reparaturservice · Reha-Artikel · Rollstuhl- und Rollator-Verleih GmbH aufer L Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10-13 Uhr und 15-18 Uhr Manteuffelstr. 7d D-44623 Herne Tel. +49 (0)2323 / 50123 Fax +49 (0)2323 / 18327 laufer@rudolf-laufer.de www.rudolf-laufer.de

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