Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

6 I. Behinderung: Was ist das? I. Behinderung: Was ist das? Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf das Vorliegen einer Behinderung an. Das reformierte Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) begreift Behinderung nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person, sondern betrachtet eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen. Eine Behinderung liegt vor, wenn die Teilhabe der betroffenen Person an der Gesellschaft, hierzu gehört auch beispielsweise das Berufsleben, beeinträchtigt sein kann. Dieser neue Behinderungsbegriff ist ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung des deutschen Rechts in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Am 1. Januar 2022 sind viele gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die Menschen mit Behinderungen betreffen können: Neuerungen im Recht der Eingliederungshilfe, bei Existenzsichernden Leistungen, in der Pflege, im Steuerrecht, im Wohngeldgesetz etc. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. 1. Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch für die Stadt Herne geltendes Recht darstellt, hat den Behinderungsbegriff zum 01.01.2018 neu definiert. „Menschen mit Behinderungen haben langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Nach dem Wechselwirkungsansatz manifestiert sich die Behinderung erst durch gestörte oder nicht entwickelte Interaktion zwischen dem Individuum und seiner materiellen und sozialen Umwelt. Dabei stoßen Menschen mit Behinderungen nicht nur auf bauliche und technische Barrieren, sondern auch auf kommunikative Barrieren. Zu diesen Barrieren gehören vor allem Vorurteile oder Ängste, die Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen. Zu den umweltbedingten Barrieren gehören bauliche Barrieren wie ein barrierefreier Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr und zu öffentlichen und privaten Gebäuden. © M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com

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